Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wählbarkeitsbescheinigung

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    Zuständigkeit

    Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Neckarstr. 2

    64653 Lorsch

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Hinter dem Stadthaus
    Anzahl der Stellplätze: 23
    Gebührenpflichtig

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenpflichtig

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 8:00 - 13:00 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr (Nachmittags nur mit Termin)

    Di. 8:00 - 13:00 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr (Nachmittags nur mit Termin)

    Mi. geschlossen

    Do. 7:00 - 12:00, 14:00 - 18:00 Uhr

    Fr. 8:00 - 12:00 Uhr

    Hinweis:

    Jeden dritten Samstag im Monat von 10:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefax: +49 6251 5967-150

    E-Mail: Buergerbuero@lorsch.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Gilt nur für das Erdgeschoss.

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für weitere Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Wahl, Bewerber, Wahlen, Abstimmen, Voten, Wählen, Wahlvorschlag, Bewerberinnen, Wählbarkeitsbescheinigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de