elektronischer Identitätsnachweis Änderung der PINOnline erledigen

    Elektronischer Identitätsnachweis Änderung der PIN

    Hier erhalten Sie Informationen zur Änderungen der PIN Ihres elektronischen Identitätsnachweises.
    Bürgerinnen und Bürger können ihren Online-Ausweis bei dem für sie zuständigen Bürgerservice ihrer Kommunen kostenfrei aktivieren lassen und ihre neue PIN setzen.

    Beschreibung

    Sie können Ihre PIN zur Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises jederzeit neu setzen:

    • beliebig oft zu Hause oder
    • wenn die PIN vergessen oder durch 3-malige Falscheingabe blockiert wurde, in der Personalausweisbehörde.

    In der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt wird Ihnen kostenfrei geholfen, wenn

    • Ihr Online-Ausweis deaktiviert ist,
    • Sie Ihren PIN-Brief mit Transport-PIN nicht mehr finden,
    • Sie Ihre PIN vergessen haben oder
    • die PIN blockiert ist.

    Online-Dienst

    PIN-Rücksetzdienst

    ID: L100001_389153879

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) bzw. Bürgeramt

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Neckarstr. 2

    64653 Lorsch

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Hinter dem Stadthaus
    Anzahl der Stellplätze: 23
    Gebührenpflichtig

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenpflichtig

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 8:00 - 13:00 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr (Nachmittags nur mit Termin)

    Di. 8:00 - 13:00 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr (Nachmittags nur mit Termin)

    Mi. geschlossen

    Do. 7:00 - 12:00, 14:00 - 18:00 Uhr

    Fr. 8:00 - 12:00 Uhr

    Hinweis:

    Jeden dritten Samstag im Monat von 10:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefax: +49 6251 5967-150

    E-Mail: Buergerbuero@lorsch.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Gilt nur für das Erdgeschoss.

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bürgerinnen und Bürger können ihren Online-Ausweis bei dem für sie zuständigen Bürgerservice ihrer Kommunen kostenfrei aktivieren lassen und ihre neue PIN setzen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 28.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Stichwörter

    Online-Ausweisfunktion, elektronischer Personalausweis, neu, Perser, PA, Perso, ePA, Ausweis-Chip, nPA, neuer Personalausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de