Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Stadt Lindenfels - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 8:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 8:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8.30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 8:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Termine außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung.
Sprechstunde des Bürgermeisters nur nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06255 306-33
Telefax: 06255 306-88
E-Mail: juergen.fierus@lindenfels.de
Kontaktperson
Herr Robert Pfeifer
Herr Jürgen Fierus
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
- Wahlen in Hessen:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahlen, Voten, Wahl, Bewerber, Wahlvorschlag, Wählbarkeitsbescheinigung, Abstimmen, Bewerberinnen, Wählen