Wohnungsbauförderung
Beschreibung
Wenn Sie sich entschlossen haben, ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung zu bauen oder zu erwerben können Sie staatliche Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen.
Wer kann eine Förderung des Landes Hessen erhalten?
- Bevorzugt Familien mit Kindern sowie Haushalte, bei denen wegen einer Behinderung eines Haushaltsangehörigen ein besonderer baulicher Bedarf besteht
- Nachrangig in begründeten Fällen Haushalte ohne Kinder oder im Falle von Mieterprivatisierung
Hinweis:
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Mietwohnungsbauförderung
Für die Schaffung von Neubaumietwohnungen im sozialen Wohnungsbau können Darlehen vom Land Hessen beantragt werden. Damit wird die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum gefördert.
Modernisierung von Mietwohnungen
Das Land Hessen fördert im Rahmen eines Landesprogramms Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbestand des sozialen Wohnungsbaus (beispielsweise Grundrissveränderungen, Anbau von Balkonen, Wohnumfeldmaßnahmen, Modernisierung der sanitären Einrichtungen). Ausgenommen sind reine Instandsetzungsmaßnahmen oder energetische Sanierungen (beispielsweise Dämmung des Daches/Außenfassade etc.).
Anträge hierfür können auch bei unserer Wohnbauförderstelle gestellt werden.
Kostenzuschüsse für die Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum
Das Land Hessen fördert im Rahmen eines Landesprogramms bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattung an und in bestehenden selbstgenutzten Wohnungen und auf dem Wohnungsgrundstück (näheres Wohnungsumfeld). Die Wohnungen sollen baulich so gestaltet sein, dass behinderte Menschen darin einen eigenen Haushalt führen sowie selbständig und unabhängig leben können. Außerdem sollen die Wohngebäude und Wohnungen barrierefrei erreichbar sein.
Hinweise für Bergstraße: Wohnungsbauförderung
Mietwohnungsbauförderung
Für die Schaffung von Neubaumietwohnungen im sozialen Wohnungsbau können Darlehen vom Land Hessen beantragt werden. Damit wird die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum gefördert.
Modernisierung von Mietwohnungen
Das Land Hessen fördert im Rahmen eines Landesprogramms Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbestand des sozialen Wohnungsbaus (beispielsweise Grundrissveränderungen, Anbau von Balkonen, Wohnumfeldmaßnahmen, Modernisierung der sanitären Einrichtungen). Ausgenommen sind reine Instandsetzungsmaßnahmen oder energetische Sanierungen (beispielsweise Dämmung des Daches/Außenfassade etc.).
Anträge hierfür können auch bei unserer Wohnbauförderstelle gestellt werden.
Kostenzuschüsse für die Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum
Das Land Hessen fördert im Rahmen eines Landesprogramms bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattung an und in bestehenden selbstgenutzten Wohnungen und auf dem Wohnungsgrundstück (näheres Wohnungsumfeld). Die Wohnungen sollen baulich so gestaltet sein, dass behinderte Menschen darin einen eigenen Haushalt führen sowie selbständig und unabhängig leben können. Außerdem sollen die Wohngebäude und Wohnungen barrierefrei erreichbar sein.
Zuständigkeit
Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Wohnungsbauförderungsstelle oder bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
- Wirtschafts- und Infrastrukturbank HessenKeine weiteren Hinweise vorhanden
Hinweise für Bergstraße: Wohnungsbauförderung
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bergstraße - Wohnungsbauförderung
Adresse
Postanschrift
Graben 15
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Öffnungszeiten
Achtung: Persönliche Vorsprachen sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Wenden Sie sich bitte schriftlich, telefonisch oder per Mail an Ihre Sachbearbeiter.
Kontakt
E-Mail: wohnungsbau@kreis-bergstrasse.de
Kontaktperson
Frau Martina Pfeiffer
Postanschrift
Graben 15
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Telefon Festnetz: 06252 15-5296
E-Mail: wohnungsbau@kreis-bergstrasse.de
Stadt Lindenfels
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 8:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 8:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8.30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 8:30 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Termine außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung.
Sprechstunde des Bürgermeisters nur nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06255 306-0
Telefax: 06255 306-88
E-Mail: rathaus@Lindenfels.de
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Voraussetzungen
- Das Einkommen darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
- Minimum Eigenleistung: 15 Prozent der Gesamtkosten
- Mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein bzw. der Kaufvertrag darf noch nicht abgeschlossen sein.
Fristen
Grundsätzlich darf erst nach Erteilung des Bewilligungsbescheides mit der Bau- oder Modernisierungsmaßnahme begonnen oder der Kaufvertrag abgeschlossen werden.
Hinweise für Bergstraße: Wohnungsbauförderung
Grundsätzlich darf erst nach Erteilung des Bewilligungsbescheides mit der Bau- oder Modernisierungsmaßnahme begonnen oder der Kaufvertrag abgeschlossen werden.
Bemerkungen
Hinweise für Bergstraße: Wohnungsbauförderung
Informationen zu den Landesprogrammen, die aktuellen Darlehenskonditionen und die notwendigen Formulare finden Sie bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen .
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wohnbauförderung, HMWEVL, Eigenheim, Zuschuss, Eigentumswohnung, Eigenheimförderung, Förderung, Wohnbauförderstelle