Wohnungsbau Förderung

    Wohnungsbauförderung

    Beschreibung

    Wenn Sie sich entschlossen haben, ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung zu bauen oder zu erwerben können Sie staatliche Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen.

    Wer kann eine Förderung des Landes Hessen erhalten?

    • Bevorzugt Familien mit Kindern sowie Haushalte, bei denen wegen einer Behinderung eines Haushaltsangehörigen ein besonderer baulicher Bedarf besteht
    • Nachrangig in begründeten Fällen Haushalte ohne Kinder oder im Falle von Mieterprivatisierung

    Hinweis:
    Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

    Mietwohnungsbauförderung

    Für die Schaffung von Neubaumietwohnungen im sozialen Wohnungsbau können Darlehen vom Land Hessen beantragt werden. Damit wird die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum gefördert.

    Modernisierung von Mietwohnungen

    Das Land Hessen fördert im Rahmen eines Landesprogramms Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbestand des sozialen Wohnungsbaus (beispielsweise Grundrissveränderungen, Anbau von Balkonen, Wohnumfeldmaßnahmen, Modernisierung der sanitären Einrichtungen). Ausgenommen sind reine Instandsetzungsmaßnahmen oder energetische Sanierungen (beispielsweise Dämmung des Daches/Außenfassade etc.).
    Anträge hierfür können auch bei unserer Wohnbauförderstelle gestellt werden.

    Kostenzuschüsse für die Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum


    Das Land Hessen fördert im Rahmen eines Landesprogramms bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattung an und in bestehenden selbstgenutzten Wohnungen und auf dem Wohnungsgrundstück (näheres Wohnungsumfeld). Die Wohnungen sollen baulich so gestaltet sein, dass behinderte Menschen darin einen eigenen Haushalt führen sowie selbständig und unabhängig leben können. Außerdem sollen die Wohngebäude und Wohnungen barrierefrei erreichbar sein.
     

    Hinweise für Bergstraße: Wohnungsbauförderung

    Mietwohnungsbauförderung
    Für die Schaffung von Neubaumietwohnungen im sozialen Wohnungsbau können Darlehen vom Land Hessen beantragt werden. Damit wird die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum gefördert.

    Modernisierung von Mietwohnungen
    Das Land Hessen fördert im Rahmen eines Landesprogramms Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbestand des sozialen Wohnungsbaus (beispielsweise Grundrissveränderungen, Anbau von Balkonen, Wohnumfeldmaßnahmen, Modernisierung der sanitären Einrichtungen). Ausgenommen sind reine Instandsetzungsmaßnahmen oder energetische Sanierungen (beispielsweise Dämmung des Daches/Außenfassade etc.).
    Anträge hierfür können auch bei unserer Wohnbauförderstelle gestellt werden.

    Kostenzuschüsse für die Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum
    Das Land Hessen fördert im Rahmen eines Landesprogramms bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattung an und in bestehenden selbstgenutzten Wohnungen und auf dem Wohnungsgrundstück (näheres Wohnungsumfeld). Die Wohnungen sollen baulich so gestaltet sein, dass behinderte Menschen darin einen eigenen Haushalt führen sowie selbständig und unabhängig leben können. Außerdem sollen die Wohngebäude und Wohnungen barrierefrei erreichbar sein.

    Zuständigkeit

    Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Wohnungsbauförderungsstelle oder bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
     

    Hinweise für Bergstraße: Wohnungsbauförderung

    Ansprechpartner

    Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserleistraße 29-35

    63067 Offenbach am Main

    Kontakt

    E-Mail: info@wibank.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Bergstraße - Wohnungsbauförderung

    Adresse

    Postanschrift

    Graben 15

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    Öffnungszeiten

    Achtung: Persönliche Vorsprachen sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Wenden Sie sich bitte schriftlich, telefonisch oder per Mail an Ihre Sachbearbeiter.  

    Kontakt

    E-Mail: wohnungsbau@kreis-bergstrasse.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 21.09.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Lindenfels

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstraße 39

    64678 Lindenfels

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 8:30 - 12:00 Uhr

    Dienstag 8:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr

    Mittwoch geschlossen 

    Donnerstag 8.30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr 

    Freitag 8:30 - 12:00 Uhr

    Hinweis:

    Termine außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung.

    Sprechstunde des Bürgermeisters nur nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06255 306-0

    Telefax: 06255 306-88

    E-Mail: rathaus@Lindenfels.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    • Das Einkommen darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
    • Minimum Eigenleistung: 15 Prozent der Gesamtkosten
    • Mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein bzw. der Kaufvertrag darf noch nicht abgeschlossen sein.

    Fristen

    Grundsätzlich darf erst nach Erteilung des Bewilligungsbescheides mit der Bau- oder Modernisierungsmaßnahme begonnen oder der Kaufvertrag abgeschlossen werden.

    Hinweise für Bergstraße: Wohnungsbauförderung

    Grundsätzlich darf erst nach Erteilung des Bewilligungsbescheides mit der Bau- oder Modernisierungsmaßnahme begonnen oder der Kaufvertrag abgeschlossen werden.

    Bemerkungen

    Hinweise für Bergstraße: Wohnungsbauförderung

    Informationen zu den Landesprogrammen, die aktuellen Darlehenskonditionen und die notwendigen Formulare finden Sie bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen .

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wohnbauförderung, HMWEVL, Eigenheim, Zuschuss, Eigentumswohnung, Eigenheimförderung, Förderung, Wohnbauförderstelle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English