Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wählbarkeitsbescheinigung

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    Zuständigkeit

    Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

    Ansprechpartner

    Stadt Lindenfels - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstraße 39

    64678 Lindenfels

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 8:30 - 12:00 Uhr

    Dienstag 8:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr

    Mittwoch geschlossen 

    Donnerstag 8.30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr 

    Freitag 8:30 - 12:00 Uhr

    Hinweis:

    Termine außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung.

    Sprechstunde des Bürgermeisters nur nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06255 306-33

    Telefax: 06255 306-88

    E-Mail: juergen.fierus@lindenfels.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2021

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für weitere Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Wahl, Abstimmen, Bewerber, Voten, Wahlvorschlag, Wahlen, Bewerberinnen, Wählen, Wählbarkeitsbescheinigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de