Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wählbarkeitsbescheinigung

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    Zuständigkeit

    Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Lautertal - Wahlamt

    Adresse

    Postanschrift

    Nibelungenstraße 280

    64686 Lautertal (Odenwald)

    Postanschrift

    Postfach 1164

    64686 Lautertal (Odenwald)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr
    Dienstag von 14:00 bis 15:30 Uhr
    Donnerstag von 15:00 bis 17:30 Uhr
    oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06254 307-0

    Telefon: 06254 307-35

    Telefon: 06254 307-36

    Telefax: 06254 307-32

    E-Mail: Wahlamt@lautertal.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für weitere Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wahlen, Wählen, Voten, Wahl, Abstimmen, Wählbarkeitsbescheinigung, Wahlvorschlag, Bewerber, Bewerberinnen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de