Stellvertretungserlaubnis nach Gaststättengesetz Erteilung

    Gaststättenbetrieb: Stellvertreter

    Beschreibung

    Werden Gaststättenbetriebe durch Stellvertreter des Gewerbetreibenden betrieben, ist dies bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ein Stellvertreter führt den Betrieb weitgehend eigenständig und weisungsunabhängig auf Namen und Rechnung des Gastgewerbetreibenden.

    Die gelegentliche oder regelmäßige weisungsabhängige Führung des Betriebs durch Personal stellt keine Stellvertretung dar.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Gaststättenbehörde in der Gemeinde bzw. Stadt, in der die Gaststätte ihren Betriebssitz hat.

    Ansprechpartner

    FD 30-1 - Verkehr und Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Domgasse 2

    68623 Lampertheim

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
    Anzahl der Stellplätze: 5
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 602

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Römerstraße 102

    68623 Lampertheim

    Kontakt

    Telefon: 06206 935-271

    Telefax: 06206 935-330

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Dienstgebäude "Haus am Römer", Domgasse 2, 3. Obergeschoß

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    FD 30-2 - Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Domgasse 2

    68623 Lampertheim

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
    Anzahl der Stellplätze: 5
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 602

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Römerstraße 102

    Postfach

    68623 Lampertheim

    Öffnungszeiten

               Verwaltung

    • Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Freitag 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung

               Rathaus-Service

    • Montag 08:00 - 17:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Donnerstag 08:00 - 18:30 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Freitag 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Samstag 09.00 - 12.00 Uhr, oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06206 935-271

    Telefax: 06206 935-330

    E-Mail: florian.mueller@lampertheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Dienstgebäude "Haus am Römer", Domgasse 2, 3. Obergeschoß

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadtverwaltung Lampertheim - FB 30 (Verkehr, Sicherheit und Ordnung)

    Adresse

    Postanschrift

    Römerstraße 102

    Postfach

    68623 Lampertheim

    Hausanschrift

    Domgasse 2

    68623 Lampertheim

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
    Anzahl der Stellplätze: 5
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 602

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

               Verwaltung

    • Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Freitag 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung

               Rathaus-Service

    • Montag 08:00 - 17:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Donnerstag 08:00 - 18:30 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Freitag 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Samstag 09.00 - 12.00 Uhr, oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06206 935-271

    Telefax: 06206 935-330

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Dienstgebäude "Haus am Römer", Domgasse 2, 3. Obergeschoß

    Stichwörter

    Ordnungsamt

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde)
    • Formlose Anzeige
    • Nachweis über das beantragte Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes:
      siehe dazu: Führungszeugnis (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
    • Nachweis über die beantragte Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes:
      siehe dazu: Gewerbezentralregisterauskunft (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
    • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
      • beim Insolvenzgericht (nach § 26 Abs. 2 Satz 1 Insolvenzordnung) und
      • beim Vollstreckungsgericht (nach § 915 Abs. 1 Zivilprozessordnung)
    • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes:
      siehe dazu: Bescheinigung in Steuersachen (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL). Ihre Höhe bemisst sich nach dem zeitlichen Aufwand und beträgt bei Gaststätte mit Alkoholausschank mindestens EUR 51,00.

    Hinweise für Lampertheim

    Gebühr ab 25.00 EUR bis 4000.00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Anhand der vorgelegten Unterlagen überprüft die zuständige Behörde die gewerberechtliche Zuverlässigkeit. Liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besteht, wird die zuständige Behörde die Stellvertretung untersagen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 01.02.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Gaststättenbetrieb, Stellvertreter, Gaststätte

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de