Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Zweitwohnung / Nebenwohnung

    Sie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

    Zuständigkeit

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Lampertheim - FD 10-1 (Verwaltungsaußenstelle Lampertheim-Hofheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenstraße (Altes Rathaus) 1

    68623 Lampertheim

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haus am Römer, Römerstraße
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 644

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Montag - Freitag
    • 08.00 - 12.00 Uhr
    • Montag, Dienstag
    • 14.00 - 16.00 Uhr
    • Donnerstag
    • 14.00 - 18.00 Uhr
    • Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06241 209040

    Telefax: 06241 20904-22

    E-Mail: Verwaltungsaussenstelle-Hofheim@lampertheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt, Meldeamt

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadtverwaltung Lampertheim - FD 10-1 (Rathaus-Service)

    Adresse

    Hausanschrift

    Domgasse 2

    68623 Lampertheim

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
    Anzahl der Stellplätze: 4
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haus am Römer, Römerstraße
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 602

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Montag - Freitag
    • 08.00 - 12.00 Uhr
    • Montag, Dienstag
    • 13.00 - 16.00 Uhr
    • Donnerstag
    • 13.00 - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06206 935-100

    Telefax: 06206 935-276

    E-Mail: Rathaus-Service@Lampertheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt, Meldeamt

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.

    Voraussetzungen

    Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 29.02.2024

    Stichwörter

    Zweitwohnsitz anmelden, Zweitwohnsitz, Zweitwohnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English