Schulpflicht

    Schulpflicht

    Beschreibung

    Schulpflicht besteht für alle Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden, die in Hessen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Sie beginnt am 01.08. für alle Kinder, die bis einschließlich 1. Juli geboren sind und damit bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden. Kinder, die nach dem 30.06. desselben Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden. Für sie beginnt die Schulpflicht mit der Einschulung.

    Die Schulpflicht dauert in der Regel 9 Jahre und endet spätestens mit dem erfolgreichen Besuch der Jahrgangsstufe 9. Wer nach Beendigung der Vollzeitschulpflicht aus der allgemein bildenden Schule ausscheidet und in ein Ausbildungsverhältnis eintritt, wird für die Dauer der Ausbildung berufsschulpflichtig. Für Jugendliche, die nach dem Ende der Vollzeitschulpflicht weder in ein Ausbildungsverhältnis oder in eine Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit eintreten noch eine weiterführende Schule besuchen, verlängert sich die Vollzeitschulpflicht um ein Jahr. Nach Erfüllung der verlängerten Vollzeitschulpflicht sind sie bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zum Besuch der Berufsschule berechtigt.

    Zuständigkeit

    In Hessen ist das Kultusministerium für das Schulwesen zuständig.

    Ansprechpartner

    Hessisches Kultusministerium

    Aktuelles

    Das Hessische Kultusministerium ist die oberste Schulaufsichtsbehörde und übernimmt zentrale Planungs- und Steuerungsaufgaben in der Bildungspolitik wie beispielsweise die Bildungsplanung, die Entwicklung von Kerncurricula, die Lehrerstellenzuweisung und die Konzeption der Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Luisenplatz 10

    65185 Wiesbaden

    Öffnungszeiten

    Es gelten die allgemeinen Bürozeiten.

    Kontakt

    Telefon: 0611 368-0

    Telefax: 0611 368-2099

    E-Mail: poststelle@kultus.hessen.de

    Internet

    Stichwörter

    HKM

    Version

    Technisch geändert am 16.08.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    FD 30-1 - Verkehr und Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Domgasse 2

    68623 Lampertheim

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
    Anzahl der Stellplätze: 5
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 602

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Römerstraße 102

    68623 Lampertheim

    Kontakt

    Telefon: 06206 935-271

    Telefax: 06206 935-330

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Dienstgebäude "Haus am Römer", Domgasse 2, 3. Obergeschoß

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    FD 30-2 - Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Domgasse 2

    68623 Lampertheim

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
    Anzahl der Stellplätze: 5
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 602

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Römerstraße 102

    Postfach

    68623 Lampertheim

    Öffnungszeiten

               Verwaltung

    • Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Freitag 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung

               Rathaus-Service

    • Montag 08:00 - 17:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Donnerstag 08:00 - 18:30 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Freitag 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Samstag 09.00 - 12.00 Uhr, oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06206 935-271

    Telefax: 06206 935-330

    E-Mail: florian.mueller@lampertheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Dienstgebäude "Haus am Römer", Domgasse 2, 3. Obergeschoß

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadtverwaltung Lampertheim - FB 30 (Verkehr, Sicherheit und Ordnung)

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    68623 Lampertheim

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    Weitere Informationen

    Dienstgebäude "Haus am Römer", Domgasse 2, 3. Obergeschoß

    Stichwörter

    Ordnungsamt

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Kultusministerium am 03.11.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Allgemeine Schulpflicht, Schule, Bildungspflicht, Schulpflicht, Unterrichtspflicht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English