Wahlrechtsbescheinigung (Unterstützung eines Wahlvorschlags)
Beschreibung
Um an einer Wahl teilzunehmen, bedarf es eines gewissen Rückhalts in der Bevölkerung. Daher sehen alle Wahlgesetze vor, dass für Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern, die nicht mit einer Mindestzahl von Abgeordneten im Parlament oder der zu wählenden Körperschaft vertreten sind, eine bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern vorgelegt werden müssen, um für die Wahl zugelassen werden zu können
Benötigt werden für
- Europawahlen
2.000 für eine Landesliste und 4.000 für eine Bundesliste - Bundestagswahlen
200 für einen Kreiswahlvorschlag und 2.000 für eine Landesliste - Landtagswahlen
50 für einen Kreiswahlvorschlag und 1.000 für eine Landesliste - Direktwahlen
zweimal so viele Unterschriften wie Sitze in der Gemeindevertretung bzw. im Kreistag vorhanden sind
Die Unterstützungsunterschriften sind persönlich und handschriftlich auf amtlichen Formblättern zu leisten, die von den zuständigen Wahlleitungen auf Anforderung an die Wahlvorschlagsträger ausgegeben werden. Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen.
Für jeden Unterstützer muss sein Wahlrecht von der für seine Hauptwohnung zuständigen Gemeinde bestätigt werden. Die Wahlrechtsbescheinigung erfolgt in der Regel auf demselben Formular, auf dem auch die Unterstützungsunterschrift geleistet worden ist; sie ist kostenfrei.
Zuständigkeit
Abhängig von der anstehenden Wahl an den Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter, achten Sie auf die entsprechenden amtlichen Bekanntmachungen, in denen zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert wird.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Lampertheim - FD 10-1 (Rathaus-Service)
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
Anzahl der Stellplätze: 4
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Haus am Römer, Römerstraße
Linien:- Bus: Linie Linie 602
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag - Freitag
- 08.00 - 12.00 Uhr
- Montag, Dienstag
- 13.00 - 16.00 Uhr
- Donnerstag
- 13.00 - 18.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06206 935-100
Telefax: 06206 935-276
E-Mail: Rathaus-Service@Lampertheim.de
Kontaktperson
Frau Irene Matheis
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Hausanschrift
Fax: 06206 935-276
Telefon Festnetz: 06206 935-100
E-Mail: rathaus-service@lampertheim.de
Frau Britta Gerbert
Hausanschrift
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Fax: 06206 935-276
Telefon Festnetz: 06206 935-100
E-Mail: rathaus-service@lampertheim.de
Frau Zerbin Esiyok
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06206 935-100
Fax: 06206 935-276
E-Mail: rathaus-service@lampertheim.de
Frau Michelle Hoffmann
Hausanschrift
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Fax: 06206 935-276
Telefon Festnetz: 06206 935-100
E-Mail: rathaus-service@lampertheim.de
Frau Christine Nagel
Hausanschrift
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Telefon Festnetz: 06206 935-100
Fax: 06206 935-276
E-Mail: rathaus-service@lampertheim.de
Frau Alexandra Bober
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Hausanschrift
Fax: 06206 935-276
Telefon Festnetz: 06206 935-100
E-Mail: rathaus-service@lampertheim.de
Frau Elisabeth Schröder
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
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E-Mail: rathaus-service@lampertheim.de
Frau Michelle Göck
Hausanschrift
Fax: 06206 935-276
Telefon Festnetz: 06206 935-100
E-Mail: rathaus-service@lampertheim.de
Frau Alexandra Schmitt
Hausanschrift
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Römerstraße 102
68623 Lampertheim
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Telefon Festnetz: 06206 935-100
E-Mail: rathaus-service@lampertheim.de
Internet
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Meldeamt
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahlvorschlag, Wahl, Wahlschein, Wahlgesetz, Landtagswahl, Wahlrechtsbescheinigung, Wahlleitung, Wahlberechtigt