Verkehrsraumeinschränkung Erlaubnis

    Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung

    Beschreibung

    Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.

    Sofern der Fahrzeugverkehr von der Verkehrsraumeinschränkung betroffen ist, ist neben der Genehmigung der Sondernutzung des in Anspruch genommenen Straßenraums in der Regel auch eine verkehrsbehördliche Anordnung für die verkehrliche Absicherung der Verkehrsraumeinschränkung einzuholen. Für die Straßenverkehrsbehördliche Anordnung der notwendigen verkehrlichen Maßnahmen ist der Straßenverkehrsbehörde ein Verkehrszeichenplan vorzulegen, es sei denn, es besteht ein geeigneter Regelplan, oder die Arbeiten sind nur von kurzer Dauer und geringem Umfang der Arbeitsstelle, und die Arbeiten sich nur unwesentlich auf den Straßenverkehr auswirken. Die Absicherung von Arbeitsstellen im Straßenraum erfolgt nach den Festlegungen der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA).
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Ihren schriftlichen Antrag stellen Sie in der Regel an das zuständige Straßen- und Tiefbauamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen oder Nachweise Sie im Einzelnen vorzulegen haben.

    Vorab sollten Sie sich beim Bau- oder Ordnungsamt Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung erkundigen, in welche Genehmigungszuständigkeit Ihr Vorhaben einzuordnen ist.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bergstraße - Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Postanschrift

    Tiergartenstraße 7 a

    Postfach

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    Öffnungszeiten

    Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: strassenverkehr@kreis-bergstrasse.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    FD 30-1 - Verkehr und Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Domgasse 2

    68623 Lampertheim

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
    Anzahl der Stellplätze: 5
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 602

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Römerstraße 102

    68623 Lampertheim

    Kontakt

    Telefon: 06206 935-271

    Telefax: 06206 935-330

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Dienstgebäude "Haus am Römer", Domgasse 2, 3. Obergeschoß

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    FD 30-2 - Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Domgasse 2

    68623 Lampertheim

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
    Anzahl der Stellplätze: 5
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 602

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Römerstraße 102

    Postfach

    68623 Lampertheim

    Öffnungszeiten

               Verwaltung

    • Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Freitag 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung

               Rathaus-Service

    • Montag 08:00 - 17:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Donnerstag 08:00 - 18:30 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Freitag 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Samstag 09.00 - 12.00 Uhr, oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06206 935-271

    Telefax: 06206 935-330

    E-Mail: florian.mueller@lampertheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Dienstgebäude "Haus am Römer", Domgasse 2, 3. Obergeschoß

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadtverwaltung Lampertheim - FB 30 (Verkehr, Sicherheit und Ordnung)

    Adresse

    Postanschrift

    Römerstraße 102

    Postfach

    68623 Lampertheim

    Hausanschrift

    Domgasse 2

    68623 Lampertheim

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
    Anzahl der Stellplätze: 5
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 602

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

               Verwaltung

    • Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Freitag 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung

               Rathaus-Service

    • Montag 08:00 - 17:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Donnerstag 08:00 - 18:30 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Freitag 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Samstag 09.00 - 12.00 Uhr, oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06206 935-271

    Telefax: 06206 935-330

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Dienstgebäude "Haus am Römer", Domgasse 2, 3. Obergeschoß

    Stichwörter

    Ordnungsamt

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Gebühren für die Genehmigung der Sondernutzung sowie ggf. die Anordnung der verkehrslenkenden Maßnahmen an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Stichwörter

    Autobahnbaustelle, Verkehrsraumeinschränkung, Beschilderung, Sondernutzungen, Genehmigung, Poller, Baustellen-Informationssystem, Veranstaltungen, Straßenfest

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de