Kfz: Altfahrzeug entsorgen (Verwertungsnachweis)
Ihr altes Auto können Sie unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos an den Hersteller oder Importeur zurückgeben.
Beschreibung
Seit dem 01.01.2007 haben Sie als letzter Halter von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (d. h. Fahrzeuge zur Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen) die Möglichkeit, ihre Altautos, die Sie entsorgen wollen, kostenlos an den Hersteller oder Importeur zurückzugeben.
Diese sind zur Rücknahme der Altfahrzeuge verpflichtet und haben dazu selbst oder durch beauftragte Dritte ein flächendeckendes Rücknahmesystem einzurichten.
Wird ein Fahrzeug endgültig stillgelegt und entsorgt, hat ein zertifizierter Altautoverwertungsbetrieb einen Verwertungsnachweis für die Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde auszustellen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig:
- Information zu Rücknahmestellen und anerkannten Demontagebetrieben:
- Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge der Bundesländer (GESA)
- Regierungspräsidien
- Abmeldung und Entgegennahme des Verwertungsnachweisen:
- Kfz-Zulassungsstelle
Zuständigkeit
Für die Abmeldung und die Erbringung der Verwertungsnachweise wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche KfZ-Zulassungstelle.
Informationen zu Rücknahmestellen und anerkannten Demontagebetrieben erhalten Sie bei den Regierungspräsidien in Darmstadt, Gießen und Kassel sowie bei der Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge der Bundesländer (GESA).
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Lampertheim - FD 10-1 (Rathaus-Service)
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
Anzahl der Stellplätze: 4
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Haus am Römer, Römerstraße
Linien:- Bus: Linie Linie 602
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag - Freitag
- 08.00 - 12.00 Uhr
- Montag, Dienstag
- 13.00 - 16.00 Uhr
- Donnerstag
- 13.00 - 18.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06206 935-100
Telefax: 06206 935-276
E-Mail: Rathaus-Service@Lampertheim.de
Kontaktperson
Frau Irene Matheis
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Hausanschrift
Fax: 06206 935-276
Telefon Festnetz: 06206 935-100
E-Mail: rathaus-service@lampertheim.de
Frau Britta Gerbert
Hausanschrift
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Fax: 06206 935-276
Telefon Festnetz: 06206 935-100
E-Mail: rathaus-service@lampertheim.de
Frau Zerbin Esiyok
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06206 935-100
Fax: 06206 935-276
E-Mail: rathaus-service@lampertheim.de
Frau Michelle Hoffmann
Hausanschrift
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Fax: 06206 935-276
Telefon Festnetz: 06206 935-100
E-Mail: rathaus-service@lampertheim.de
Frau Christine Nagel
Hausanschrift
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Telefon Festnetz: 06206 935-100
Fax: 06206 935-276
E-Mail: rathaus-service@lampertheim.de
Frau Alexandra Bober
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Hausanschrift
Fax: 06206 935-276
Telefon Festnetz: 06206 935-100
E-Mail: rathaus-service@lampertheim.de
Frau Elisabeth Schröder
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06206 935-100
Fax: 06206 935-276
E-Mail: rathaus-service@lampertheim.de
Frau Michelle Göck
Hausanschrift
Fax: 06206 935-276
Telefon Festnetz: 06206 935-100
E-Mail: rathaus-service@lampertheim.de
Frau Alexandra Schmitt
Hausanschrift
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Fax: 06206 935-276
Telefon Festnetz: 06206 935-100
E-Mail: rathaus-service@lampertheim.de
Internet
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Meldeamt
erforderliche Unterlagen
Verwertungsnachweis des zertifizierten Altautoverwertungsbetriebs
Voraussetzungen
- Das Altfahrzeug muss vor der Verwertung alle wesentlichen Bauteile, Komponenten und elektronische Steuergeräte enthalten
- Das Fahrzeug muss mindestens 1 Monat vor der endgültigen Stilllegung in der Europäischen Union zugelassen sein.
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgli-che Entsorgung von Altfahrzeugen (Altfahrzeug-Verordnung - Alt-fahrzeugV)
- § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV
Verfahrensablauf
Wenn Sie Ihr ausgedientes Fahrzeug entsorgen lassen wollen, müssen Sie es einer anerkannten Annahme- oder Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb überlassen.
- Dort erhalten Sie einen Verwertungsnachweis, den Sie zur Abmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle vorzulegen haben.
- Zugelassene Betriebe in Ihrer Nähe können beim Regierungspräsidium als Abfallbehörde, bei den Kfz-Innungen sowie im Internet auf den Seiten bei der Gemeinsamen Stelle für Altfahrzeuge (GESA) und den Fahrzeugherstellern erfragt werden.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Stichwörter
Autoverschrottung, Verschrottung, Autorecycling, Kraftfahrzeug, Altfahrzeug entsorgen, Verwertungsnachweis, Autoentsorgung, Kfz, Entsorgung, Auto