Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Beschreibung
Die Zulassungsbescheinigung Teil I hat den Fahrzeugschein abgelöst. Die in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragene Person ist Halter des entsprechenden Fahrzeugs. Der Halterbegriff entstammt § 833 BGB. Danach ist Halter, wer das Kraftfahrzeug für eigene Rechnung gebraucht (nämlich die Kosten bestreitet und tatsächlich über das Fahrzeug verfügen kann; dies ist vielfach nicht der Eigentümer des Fahrzeugs. Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist deshalb auch kein Eigentumsnachweis, sondern erleichtert letztendlich nur die Zulassungsvorgänge, da davon ausgegangen wird, dass derjenige, der die Zulassungsbescheinigung Teil II in Händen hält, verfügungsberechtigt über das Fahrzeug ist.
Eine generelle Umtauschpflicht vom alten Fahrzeugschein in die neue Zulassungsbescheinigung Teil II besteht nicht. Automatisch umgetauscht wird, wenn ohnehin ein neuer Fahrzeugbrief auszustellen ist (z.B. weil dieser verloren gegangen ist und zwar unabhängig davon, ob der alte Fahrzeugschein noch vorhanden ist oder wenn die Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I erforderlich wird.
Ungültig gemachte Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugscheine) werden dem Halter nach der Außerbetriebsetzung wieder ausgehändigt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Zulassungsstelle ihres Landkreises bzw. ihrer Kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder eine eingetragene Kauffrau/einen eingetragenen Kaufmann.
Hinweise für Bergstraße: Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Im Kreis Bergstraße erhalten Sie diese Leistung bei der Kfz-Zulassungsbehörde oder im Bürgerbüro in Heppenheim und bei den Delegationsgemeinden.
Kfz: Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein):
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bergstraße - Kfz-Zulassungsbehörde
Adresse
Postanschrift
Benzstraße 1
Postfach
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Öffnungszeiten
Montag 07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:30 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Keine terminfreien Serviceleistungen dienstags von 12.00-12.45 Uhr und donnerstags 12.45-13.45 Uhr
Kontakt
E-Mail: kfz.zulassung@kreis-bergstrasse.de
Kontaktperson
Behördenrufnummer 115
Postanschrift
Benzstraße 1
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Stadtverwaltung Lampertheim - FD 10-1 (Rathaus-Service)
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
Anzahl der Stellplätze: 4
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Haus am Römer, Römerstraße
Linien:- Bus: Linie Linie 602
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag - Freitag
- 08.00 - 12.00 Uhr
- Montag, Dienstag
- 13.00 - 16.00 Uhr
- Donnerstag
- 13.00 - 18.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06206 935-100
Telefax: 06206 935-276
E-Mail: Rathaus-Service@Lampertheim.de
Kontaktperson
Frau Irene Matheis
Hausanschrift
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Telefon Festnetz: 06206 935-100
Fax: 06206 935-276
E-Mail: rathaus-service@lampertheim.de
Frau Britta Gerbert
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Hausanschrift
Fax: 06206 935-276
Telefon Festnetz: 06206 935-100
E-Mail: rathaus-service@lampertheim.de
Frau Zerbin Esiyok
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Hausanschrift
Fax: 06206 935-276
Telefon Festnetz: 06206 935-100
E-Mail: rathaus-service@lampertheim.de
Frau Michelle Hoffmann
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06206 935-100
Fax: 06206 935-276
E-Mail: rathaus-service@lampertheim.de
Frau Christine Nagel
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06206 935-100
Fax: 06206 935-276
E-Mail: rathaus-service@lampertheim.de
Frau Alexandra Bober
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Hausanschrift
Fax: 06206 935-276
Telefon Festnetz: 06206 935-100
E-Mail: rathaus-service@lampertheim.de
Frau Elisabeth Schröder
Postanschrift
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
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Fax: 06206 935-276
Telefon Festnetz: 06206 935-100
E-Mail: rathaus-service@lampertheim.de
Frau Michelle Göck
Hausanschrift
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Römerstraße 102
68623 Lampertheim
Telefon Festnetz: 06206 935-100
Fax: 06206 935-276
E-Mail: rathaus-service@lampertheim.de
Frau Alexandra Schmitt
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Römerstraße 102
68623 Lampertheim
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Telefon Festnetz: 06206 935-100
Fax: 06206 935-276
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Internet
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Meldeamt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bergstraße: Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Ausweiskopie wird akzeptiert
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Probleme bereitet mitunter die Übertragung von Eintragungen im Feld "Bemerkungen" des bisherigen Fahrzeugscheins in die neue ZB I. Grundsätzlich dient das neue Feld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I zur Übernahme dieser Eintragungen. Reicht der Platz dort nicht aus, wird ein Beiblatt ausgegeben, mitunter auch angeheftet. Überprüfen Sie die korrekte Übertragung aller Informationen bei Ausstellung der neuen Papiere und reklamieren Sie evtl. Unstimmigkeiten möglichst sofort.
Wenn Sie einen Dritten mit der Außerbetriebsetzung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen; außerdem muss er Ihr Personaldokument (im Original) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich zu auszuweisen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
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