Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz

    Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ersetzen

    Beschreibung

    Die Zulassungsbescheinigung Teil I hat den Fahrzeugschein abgelöst. Sie ist eine amtliche Urkunde zur Klärung des Eigentums an einem Kraftfahrzeug und der Erfüllung der technischen Betriebsvoraussetzungen. Die in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Person ist der Halter des entsprechenden Fahrzeug und damit nicht zwangsläufig auch Eigentümer oder gar Besitzer (auch wenn in den meisten Fällen davon auszugehen ist).

    Vorteile sind die höhere Fälschungssicherheit, die EU-weite Lesbarkeit und Vereinheitlichung sowie der höhere Informationsgehalt.

    Eine generelle Umtauschpflicht des alten Fahrzeugscheins in die neue Zulassungsbescheinigung Teil I besteht nicht. Allerdings darf es für ein Fahrzeug kein Nebeneinander von alten und neuen Papieren geben. Automatisch umgetauscht wird, wenn ohnehin ein neuer Fahrzeugschein auszustellen ist, weil dieser z. B. verloren gegangen ist (unabhängig davon, ob der alte Fahrzeugbrief noch vorhanden ist). Der Fahrzeugschein wird vernichtet und durch die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt, der Fahrzeugbrief entwertet und durch die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

    Die örtliche Zuständigkeit richtet sich

    • bei natürlichen Personen nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
    • bei juristischen Personen nach dem Sitz der Haupt- oder Zweigniederlassung; dies gilt auch für Personengesellschaften, die ins Handelsregister eingetragen werden (z. B. OHG und KG) oder für eine eingetragene Kauffrau bzw. einen eingetragenen Kaufmann.

    Hinweise für Bergstraße: Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ersetzen

    Im Kreis Bergstraße erhalten Sie diese Leistung bei der Kfz-Zulassungsbehörde oder im Bürgerbüro in Heppenheim und bei den Delegationsgemeinden.

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    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bergstraße - Bürgerbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Graben 15

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    Öffnungszeiten

    Mo:  08:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30Di:  08:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30Mi:  08:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30Do:  08:00 - 12:00 | 14:00 - 18:00Fr:  08:00 - 12:00 | 

    Hinweis: Kfz-Bearbeitungen werden bis 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten angenommen.

    Kontakt

    Telefon: 06252 153000

    E-Mail: buergerbuero@kreis-bergstrasse.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Bergstraße - Kfz-Zulassungsbehörde

    Adresse

    Postanschrift

    Benzstraße 1

    Postfach

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    Öffnungszeiten

    Montag 07:30 - 12:00 Uhr
    Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
    Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 09:30 - 18:00 Uhr
    Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: kfz.zulassung@kreis-bergstrasse.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadtverwaltung Lampertheim - FD 10-1 (Rathaus-Service)

    Adresse

    Hausanschrift

    Domgasse 2

    68623 Lampertheim

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
    Anzahl der Stellplätze: 4
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haus am Römer, Römerstraße
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 602

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Montag - Freitag
    • 08.00 - 12.00 Uhr
    • Montag, Dienstag
    • 13.00 - 16.00 Uhr
    • Donnerstag
    • 13.00 - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06206 935-100

    Telefax: 06206 935-276

    E-Mail: Rathaus-Service@Lampertheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt, Meldeamt

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung)
    • Bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht zusätzlich der gültige Personalausweis oder der Reisepass der bzw. des Bevollmächtigten
    • Bei minderjährigen Fahrzeughaltern zusätzlich die Einverständniserklärung und die gültigen Ausweisdokumente der gesetzlichen Vertreter (i. d. R. der Eltern)
    • Alter Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (falls vorhanden).
    • Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I ist ggf. zusätzlich die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung erforderlich.
    • Ggf. bei Diebstahl Anzeigebestätigung der Polizei
    • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO (HU-Prüfbericht)

    Hinweise für Bergstraße: Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ersetzen

    Bei juristischen Personen aktueller Handelsregisterauszug.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Sie beträgt mindestens 20,20 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Probleme bereitet mitunter die Übertragung alter Informationen in die neuen Papiere. Grundsätzlich dient das neue Feld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I zur Übernahme der Eintragungen im Feld "Bemerkungen" des früheren Fahrzeugscheins. Reicht der Platz dort nicht aus, wird ein Beiblatt ausgegeben; mitunter auch angeheftet.

    Überprüfen Sie die korrekte Übertragung aller Informationen bei Ausstellung der neuen Papiere und reklamieren Sie evtl. Unstimmigkeiten möglichst sofort.

    Lassen Sie sich bei Ausstellung der neuen Papiere den alten Fahrzeugbrief entwertet aushändigen, um ein Dokument über die bisherigen Eintragungen zu besitzen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 11.12.2012

    Version

    Technisch geändert am 15.03.2024

    Stichwörter

    Zulassungsbescheinigung, ZB I ersetzen, ZB I, Fahrzeugschein, Teil I, Fahrzeugscheinersetzen, ZB, Zulassungsbescheinigung Teil I

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English