Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Radwege, Gehwege) für Arbeits- und Baustellen

    Beschreibung

    Die Einrichtung einer Arbeits-/Baustelle auf öffentlicher Verkehrsfläche stellt eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar. Hierfür wird eine verkehrsrechtliche Anordnung und/oder Ausnahmegenehmigung und eine Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis benötigt
    Genehmigungspflichtig sind z. B.

    • Baustellen allgemein (Abrissarbeiten, Hoch- und Tiefbauarbeiten, Leitungsarbeiten)
    • Bauwagen oder Mannschafts-/ Gerätebuden
    • Bauzaun
    • Materiallager
    • Gerüste
    • Mulden und Container
    • Hebebühnen
    • Autokran, Baukran, Schrägaufzug oder Hubsteiger
    • Umzüge

    Hinweis zur Kranaufstellung:

    Bei der Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsflächen zur Aufstellung von Baukränen oder Autokränen sind vor Nutzung der Fläche die jeweiligen Versorgungsunternehmen von Ihnen anzuhören.

    Denn ob die evtl. in dem zu nutzenden Bereich verlaufenden Leitungen der Belastung standhalten oder ob wichtige Arbeiten oder Reparaturen auszuführen sind, kann nur das jeweilige Versorgungsunternehmen beurteilen.
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig sind innerhalb der Ortsdurchfahrten die Gemeinden auch für Bundes-, Landes- und Kreistraßen (§ 17 Hessisches Straßengesetz - HStrG -, § 4 Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz - FStrG -).
    Außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die Außenstellen von Hessen Mobil zuständig. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung bedarf es in den Fällen, in denen nach den Vorschriften des Straßenverkehrsrechts eine Erlaubnis für die übermäßige Straßennutzung oder eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, ist, keiner gesonderten Genehmigung der zuständigen Straßenbaubehörde (vgl. § 16 Abs. 7 HStrG, § 8 Abs. 6 FStrG).
    Die Genehmigung wird unter Beteiligung der Polizei, des Tiefbauamts sowie ggf. weiterer Ämter durch die Straßenverkehrsbehörde erteilt.
     

    Ansprechpartner

    Informationen zu den regionalen Standorten von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement - finden Sie im Internetauftritt von Hessen Mobil

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 10

    65185 Wiesbaden

    Kontakt

    Telefon: +49 611 366-0

    Telefax: +49 611 366-3435

    E-Mail: info@mobil.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2016

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadtverwaltung Lampertheim - FD 10-1 (Verwaltungsaußenstelle Lampertheim-Hofheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenstraße (Altes Rathaus) 1

    68623 Lampertheim

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haus am Römer, Römerstraße
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 644

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Montag - Freitag
    • 08.00 - 12.00 Uhr
    • Montag, Dienstag
    • 14.00 - 16.00 Uhr
    • Donnerstag
    • 14.00 - 18.00 Uhr
    • Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06241 209040

    Telefax: 06241 20904-22

    E-Mail: Verwaltungsaussenstelle-Hofheim@lampertheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt, Meldeamt

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    FD 30-1 - Verkehr und Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Domgasse 2

    68623 Lampertheim

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
    Anzahl der Stellplätze: 5
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 602

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Römerstraße 102

    68623 Lampertheim

    Kontakt

    Telefon: 06206 935-271

    Telefax: 06206 935-330

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Dienstgebäude "Haus am Römer", Domgasse 2, 3. Obergeschoß

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    FD 30-2 - Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Domgasse 2

    68623 Lampertheim

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
    Anzahl der Stellplätze: 5
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 602

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Römerstraße 102

    Postfach

    68623 Lampertheim

    Öffnungszeiten

               Verwaltung

    • Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Freitag 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung

               Rathaus-Service

    • Montag 08:00 - 17:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Donnerstag 08:00 - 18:30 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Freitag 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Samstag 09.00 - 12.00 Uhr, oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06206 935-271

    Telefax: 06206 935-330

    E-Mail: florian.mueller@lampertheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Dienstgebäude "Haus am Römer", Domgasse 2, 3. Obergeschoß

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadtverwaltung Lampertheim - FB 30 (Verkehr, Sicherheit und Ordnung)

    Adresse

    Postanschrift

    Römerstraße 102

    Postfach

    68623 Lampertheim

    Hausanschrift

    Domgasse 2

    68623 Lampertheim

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
    Anzahl der Stellplätze: 5
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Römerstraße / Haus am Römer
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 602

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

               Verwaltung

    • Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Freitag 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung

               Rathaus-Service

    • Montag 08:00 - 17:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Donnerstag 08:00 - 18:30 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Freitag 08:00 - 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung
    • Samstag 09.00 - 12.00 Uhr, oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06206 935-271

    Telefax: 06206 935-330

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Dienstgebäude "Haus am Römer", Domgasse 2, 3. Obergeschoß

    Stichwörter

    Ordnungsamt

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Um eine termingerechte Bearbeitung Ihres Antrags gewährleisten zu können, ist dieser mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Beginn der Straßenbenutzung einzureichen

    Kosten

    Die Gebührenhöhe für die Benutzung der öffentlichen Straßen unterliegt einer Staffelung und ist von der Art und der Zeitdauer der Nutzung abhängig.
    Der Gebührenrahmen bewegt sich zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bauverfahren, Baugerüst, Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen, Radwege, Hebebühnen, Straße, Umzug, Benutzung Straßenflächen, Straßen, Sondernutzungserlaubnis, Autokran, Gerüste, Gehwege, Sondernutzung, Sondernutzungsgenehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English