Infektionsschutz Beratung

    Infektionsschutz Beratung

    Bei Fragen zum Thema Infektionsschutz können Sie sich an den Öffentlichen Gesundheitsdienst wenden.

    Beschreibung

    Der Öffentliche Gesundheitsdienst erteilt Ihnen allgemeine Auskünfte zu bestimmten meldepflichtigen Infektionskrankheiten, z. B.: Wie sollte man sich im Infektionsfall oder bei Krankheitsausbrüchen verhalten? Wie sind die Übertragungswege? Wie groß ist die Ansteckungsgefahr? Wie kann ich mich und meine Familie schützen?

    Ein kommunales Gesundheitsamt sorgt als Überwachungsbehörde für die Sicherstellung der öffentlichen Hygiene und die Umsetzung des Infektionsschutzes in seinem Zuständigkeitsbereich.

    Als untere Gesundheitsbehörde berät sie Bürger und Einrichtungen bei Fragen zu infektionshygienischen und gesundheitlichen Themen.

    Eine der hoheitlichen Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) ist auch die infektionshygienische Überwachung von medizinischen Einrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz. Das zuständige Gesundheitsamt führt infektionshygienische Begehungen in medizinischen und öffentlichen Einrichtungen durch und berät bei Hygienemängeln oder lokalen Ausbrüchen von Infektionserkrankungen.

    Der ÖGD berät die Bevölkerung über Schutzimpfungen, der Vorbeugung von übertragbaren Krankheiten und zu allen Themen der Trinkwasser- und Badewasserhygiene.Die Beratung ist für den Bürger kostenfrei und wird anonym gehalten.

    Zuständigkeit

    Wenn Sie zu diesen Themen Fragen haben oder selbst betroffen sind, wenden Sie sich an das zuständige Gesundheitsamt in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

    Das zuständige Gesundheitsamt kann unter folgendem Link abgefragt werden:

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bergstraße - Infektions- und Umwelthygiene

    Adresse

    Postanschrift

    Gräffstraße 5

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    Postanschrift

    Kettelerstraße 29

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    Kontaktperson

    Formulare

    Merkblatt Mumps
    Merkblatt Impetigo contagiosa
    Merkblatt weitere Enteritiden
    Merkblatt EHEC
    Merkblatt HFMK
    Merkblatt Tollwut
    Merkblatt TBC
    Merkblatt Yersiniose
    Merkblatt Scabies
    Merkblatt Streptococcen
    Merkblatt Clostridium difficile
    Nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG) gibt es eine Meldpflicht, die in den §§ 6, 8, und 9 IfSG geregelt ist. Um diese Meldung an das Haus der Gesundheit (Kreisgesundheitsamt) zu schicken verwenden S...
    Nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG) gibt es eine Meldpflicht, die in den §§ 6, 8, und 9 IfSG geregelt ist. Um diese Meldung an das Haus der Gesundheit (Kreisgesundheitsamt) zu schicken verwenden Sie bitte das hier hinterlegte Formular. Die Anschrift und die Faxnummer sind bereits in das Formular eingetragen. Weitere Auskünfte erhalten Sie unter der angebenen Telefonnummer.
    Merkblatt Keratokonjunktivitis epidemica
    Merkblatt Ringelröteln
    Merkblatt Borreliose
    Merkblatt Norovirus
    Merkblatt Legionellen
    Merkblatt Mononukleose
    Merkblatt Rotavirus
    Merkblatt Kopfläuse
    Merkblatt Röteln
    Merkblatt Influenza
    Merkblatt enteritische Salmonellen
    Merkblatt Masern
    Merkblatt Campylobacter
    Merkblatt Windpocken Gürtelrose
    Merkblatt Meningokokken
    Merkblatt Shigellose

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Bergstraße - Gesundheitsamt (I-8/1)

    Adresse

    Postanschrift

    Gräffstraße 5

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    Hausanschrift

    Kettelerstraße 29

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    Formulare

    Merkblatt weitere Enteritiden
    Merkblatt Meningokokken
    Merkblatt Influenza
    Merkblatt Shigellose
    Merkblatt Tollwut
    Merkblatt Borreliose
    Merkblatt Norovirus
    Merkblatt Campylobacter
    Merkblatt enteritische Salmonellen
    Merkblatt HFMK
    Merkblatt TBC
    Merkblatt Legionellen
    Merkblatt Röteln
    Merkblatt Windpocken Gürtelrose
    Merkblatt Kopfläuse
    Merkblatt Mumps
    Nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG) gibt es eine Meldpflicht, die in den §§ 6, 8, und 9 IfSG geregelt ist. Um diese Meldung an das Haus der Gesundheit (Kreisgesundheitsamt) zu schicken verwenden S...
    Nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG) gibt es eine Meldpflicht, die in den §§ 6, 8, und 9 IfSG geregelt ist. Um diese Meldung an das Haus der Gesundheit (Kreisgesundheitsamt) zu schicken verwenden Sie bitte das hier hinterlegte Formular. Die Anschrift und die Faxnummer sind bereits in das Formular eingetragen. Weitere Auskünfte erhalten Sie unter der angebenen Telefonnummer.
    Merkblatt Yersiniose
    Merkblatt EHEC
    Merkblatt Rotavirus
    Merkblatt Clostridium difficile
    Merkblatt Impetigo contagiosa
    Merkblatt Ringelröteln
    Merkblatt Mononukleose
    Merkblatt Streptococcen
    Merkblatt Scabies
    Merkblatt Keratokonjunktivitis epidemica
    Merkblatt Masern

    Version

    Technisch geändert am 24.03.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Hirschhorn - Personalwesen und Organisation, Kindergärten, Hauptverwaltung, Wahlen und Statistik

    Adresse

    Postanschrift

    Hauptstraße 17

    69434 Hirschhorn (Neckar)

    Öffnungszeiten

    Montag und Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
    Freitag 8:00 - 12:30 Uhr (Das Standesamt ist freitags geschlossen)
    Dienstag geschlossen

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt über die erforderlichen Unterlagen, die für die Bearbeitung Ihres Anliegens erforderlich sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die infektionshygienische Beratung ist an keinerlei Fristen gebunden.

    Bearbeitungsdauer

    Ihr zuständiges Gesundheitsamt berät Sie entweder in Form von Sprechstunden, telefonisch oder per E-Mail. Die Bearbeitungsdauer und Beratungsintensität ist je nach  Thema und Einzelfall unterschiedlich. Besteht aus infektionshygienischer Sicht dringender und rascher Handlungsbedarf erfolgt die Bearbeitung vorrangig.

    Kosten

    Die Beratung des ÖGD (Öffentlichen Gesundheitsdienstes) ist kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der ÖGD (Öffentliche Gesundheitsdienst) wird neben der ambulanten und der stationären medizinschen Versorgung als Dritte Säule des Gesundheitswesens bezeichnet. Der ÖGD befasst sich mit bevölkerungsbezogenen Gesundheitsthemen und hat die Prävention, also die Vorbeugung z.B. von Infektionserkrankungen, im Blick.

    Das Gesundheitsamt kümmert sich um Bürger in seinem Zuständigkeitsbereich, die einen erschwerten Zugang zur gesundheitlichen Regelversorgung haben oder unter schwierigen sozialen Bedingungen leben.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 12.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Hygiene in Kindertageseinrichtungen, meldepflichtige Infektionserkrankungen, Hygiene in Schulen, Gesundheitsamt, Hygiene in Pflegeheimen, Zoonosen, Schimmelpilze, Hygiene in Tagespflegestätten, Hygiene in Altenheimen, Schimmelbefall in öffentlichen Gebäuden, Innenraumluft, Schadstoffe in der Umwelt, Vektorübertragene Infektionskrankheiten, Infektionen, Hygiene in der Arztpraxis, umweltbezogener Gesundheitsschutz, infektionshygienische Beratung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English