Mietwohnraum mit Belegungsbindung Förderung

    Förderung Altenwohnungen als Mietwohnungen

    Beschreibung

    Als Träger für den Neubau, Aus- und Umbau von Altenwohnungen oder Wohngruppen bzw. Wohngemeinschaften für Senioren können Sie staatliche Fördermittel im Hessischen Mietwohnungsbauprogramm erhalten.

    Zuständigkeit

    Die örtliche Wohnraumförderstelle.

    Ansprechpartner

    Stadt Hirschhorn - Bauen und Planen, städt. Liegenschaften, Umwelt, Natur und Landschaftsschutz, Müllentsorgung

    Adresse

    Postanschrift

    Hauptstraße 17

    69434 Hirschhorn (Neckar)

    Öffnungszeiten

    Montag und Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
    Freitag 8:00 - 12:30 Uhr (Das Standesamt ist freitags geschlossen)
    Dienstag geschlossen

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    • Die geförderte Wohnung unterliegt 20 Jahre Mietpreis und Belegungsbindungen zu Gunsten von Haushalten, deren Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
    • Die Größe der Wohnung muss der Größe des Mieterhaushalts angemessen sein.
    • Minimum Eigenleistung: 15 Prozent der Gesamtkosten.
    • Mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein.
       

    Hinweis:
    Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Förderung, Wohnraumförderung, Mietwohnungen, Umbau, Altenwohnung, Wohnungsbauförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English