Wahlhelfer Verpflichtung

    Wahlhelfer

    Beschreibung

    Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
     

    Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Auskünfte erteilen die Wahlämter der Städte und Gemeinden.

    Ansprechpartner

    Hauptamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Siedlungsstraße 35

    69517 Gorxheimertal

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Siedlungsstraße / direkt vor dem Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Germaid-Fitz-Platz
    Anzahl der Stellplätze: 40
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag:         14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    Dienstag:       08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
    Mittwoch:       geschlossen
    Donnerstag:   14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    Freitag:          07:30 Uhr bis 11:00 Uhr
                          Und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06201 2949-20(Herr Zink)

    Telefon: 06201 2949-17(Frau Diebold)

    Telefax: 06201 2949-29

    E-Mail: udo.zink@gorxheimertal.de

    E-Mail: jeannine.diebold@gorxheimertal.de

    Kontaktperson

    Bankverbindung

    Gemeinde Gorxheimertal

    Empfänger: Gemeinde Gorxheimertal

    IBAN: DE81 5095 1469 0005 0560 97

    BIC: HELADEF1HEP

    Bankinstitut: Sparkasse Starkenburg

    Gemeinde Gorxheimertal

    Empfänger: Gemeinde Gorxheimertal

    IBAN: DE07 5096 1685 0002 5036 46

    BIC: GENODE51ABT

    Bankinstitut: Volksbank Überwald-Gorxheimertal e.G.

    Weitere Informationen

    Rollstuhlgerechter Zugang, bitte klingeln

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    § 4 Europawahlgesetz (EuWG) -  -  in Verbindung mit § 9 und § 11 BWG
    §§ 6 bis 9 Europawahlordnung (EuWO)

    §§ 9 bis 11 Bundeswahlgesetz (BWG)
    §§ 6 bis 9 Bundeswahlordnung (BWO)

    §§ 15 bis 17 Landtagswahlgesetz (LWG)
    §§ 22 bis 26 Landeswahlordnung (LWO)

    §§ 6 bis 6b Kommunalwahlgesetz (KWG)
    § 4 Kommunalwahlordnung (KWO)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.10.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Europawahl, Kommunalwahl, Bundestagswahl, Wahlhelfer, Wahlvorstand, Wahllokal, Ehrenamt, Landtagswahl, Wahlleiter, Stimmzettel

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de