Durchführung von Sammlungen Erlaubnis

    Sammlungen

    Beschreibung

    Sammlungen bedürfen in Hessen keiner Erlaubnis.

    Ansprechpartner

    Kasse

    Adresse

    Hausanschrift

    Siedlungsstraße 35

    69517 Gorxheimertal

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Siedlungsstraße / direkt vor dem Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Germaid-Fitz-Platz
    Anzahl der Stellplätze: 40
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag:         14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    Dienstag:       08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
    Mittwoch:       geschlossen
    Donnerstag:   14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    Freitag:          07:30 Uhr bis 11:00 Uhr
                          Und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06201 2949-24

    Telefax: 06201 2949-29

    E-Mail: kerstin.franke@gorxheimertal.de

    Bankverbindung

    Gemeinde Gorxheimertal

    Empfänger: Gemeinde Gorxheimertal

    IBAN: DE81 5095 1469 0005 0560 97

    BIC: HELADEF1HEP

    Bankinstitut: Sparkasse Starkenburg

    Gemeinde Gorxheimertal

    Empfänger: Gemeinde Gorxheimertal

    IBAN: DE07 5096 1685 0002 5036 46

    BIC: GENODE51ABT

    Bankinstitut: Volksbank Überwald-Gorxheimertal e.G.

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2018

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auskünfte und Bewertungen zu Spenden suchenden Organisationen gibt das "Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen" (DZI), 14195 Berlin, Bernadottestr. 94. Nach eigener Auskunft dokumentiert das DZI in seinem Wohlfahrtsarchiv etwa 2.100 Spendenorganisationen des sozialen, insbesondere des humanitär-karitativen Bereichs.

    Auf dieser Basis beantwortet das DZI gegen Erstattung der Kosten Anfragen von Privatpersonen, Unternehmen, Behörden und Medien.

    Weitere Informationsmöglichkeiten bietet auch der "Deutsche Spendenrat e.V".

    Betrügerisches Verhalten bei Haus- und Straßensammlungen kann im Wege der Strafverfolgung sanktioniert werden. Gegen Sammlungen, die gegen die Öffentliche Sicherheit und Ordnung verstoßen, kann nach Polizeirecht eingeschritten werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sammlung, Sammlungen, Sortiment

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English