Hundesteuer Anmeldung

    Hundesteuer - Hund anmelden

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund in seiner Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.

    Beschreibung

    Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.

    Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Steueramt/Liegenschaftsverwaltung/Personalverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Siedlungsstraße 35

    69517 Gorxheimertal

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Siedlungsstraße / direkt vor dem Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Germaid-Fitz-Platz
    Anzahl der Stellplätze: 40
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag:         14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    Dienstag:       08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
    Mittwoch:       geschlossen
    Donnerstag:   14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    Freitag:          07:30 Uhr bis 11:00 Uhr
                          Und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06201 2949-25

    Telefax: 06201 2949-29

    E-Mail: bernd.helfrich@gorxheimertal.de

    Kontaktperson

    Bankverbindung

    Gemeinde Gorxheimertal

    Empfänger: Gemeinde Gorxheimertal

    IBAN: DE81 5095 1469 0005 0560 97

    BIC: HELADEF1HEP

    Bankinstitut: Sparkasse Starkenburg

    Gemeinde Gorxheimertal

    Empfänger: Gemeinde Gorxheimertal

    IBAN: DE07 5096 1685 0002 5036 46

    BIC: GENODE51ABT

    Bankinstitut: Volksbank Überwald-Gorxheimertal e.G.

    Weitere Informationen

    Rollstuhlgerechter Zugang, bitte klingeln

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2018

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat.

     Die kommunale Satzung sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund in den Haushalt aufgenommen wird,
    • bei Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich bei der zuständigen Stelle anmelden. Für die Anmeldung können Sie das Formular "Anmeldung zur Hundesteuer" verwenden. Dieses Formular erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internet-Seite zum Download bereit.

    Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt oder am Halsband befestigt werden.

    Fristen

    Die Anmeldung muss unverzüglich erfolgen, nachdem Sie den Hund erworben haben oder Sie in die Gemeinde gezogen sind. Die Hundesteuersatzungen sehen in der Regel eine Anmeldefrist von 14 Tagen vor.

    Kosten

    Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Gebührensatzung festgelegt und ist je nach Gemeinde unterschiedlich. Die Steuer kann sich für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für bestimmte Rassen wesentlich erhöhen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Halten von zum Beispiel Blinden- oder Behindertenbegleithunden, Diensthunden, Herdengebrauchshunden sowie Hunden von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern kann von der Steuer befreit sein.

    Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Details in Ihrer Gemeinde.

    Dies gilt nicht, wenn es sich um einen gefährlichen Hund handelt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 31.03.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Haustier, Hundesteuer, Hunde anmelden, Gemeindesteuern, Hund Anmeldung, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung, Hunde abmelden, kommunale Steuer, Hund

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English