Landpachtverträge Abschluss
Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben oder eine Änderung dazu mitteilen möchten, ist dies bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen.
Beschreibung
Landpachtverträge über landwirtschaftliche Betriebe oder Grundstücke bis zu einem Hektar sind in Hessen von der Anzeigepflicht ausgenommen. Alle anderen abgeschlossenen Landpachtverträge oder deren Änderungen sind bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen. Eine Anzeige der Landpachtverträge kann ebenfalls durch den Pächter erfolgen, welcher hierzu berechtigt ist.
Online-Dienst
Landpachtvertragsanzeige online
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
zuständige Stelle
Die zuständigen Behörden sind die Landwirtschaftsbehörden der Landkreise in deren Bezirk die Hofstelle des Verpächters liegt. Ist eine solche Hofstelle nicht vorhanden, so ist die Behörde zuständig, in deren Bezirk die verpachteten Grundstücke ganz oder zum größten Teil liegen.
Ansprechpartner der Landkreise und weitergehende Informationen finden Sie auf nachfolgender Seite:
- Das Landpachtrecht in Hessen:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bergstraße - Landwirtschaft, Landschaftspflege und Forst
Adresse
Postanschrift
Gräffstraße 5
Postfach
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Öffnungszeiten
Termine nach telefonischer Absprache
Kontakt
Telefon: 06252 155981
Telefax: 06252 155050
E-Mail: Landwirtschaft-landschaftspflege-forst@kreis-bergstrasse.de
Kontaktperson
Frau Simone Walter
Postanschrift
Gräffstraße 5
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Telefon Festnetz: 06252 155032
Frau Marie Benninghoven
Postanschrift
Gräffstraße 5
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Telefon Festnetz: 06252 154221
Herr Malte Eitenmüller
Postanschrift
Gräffstraße 5
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Telefon Festnetz: 06252 155031
Frau Tanja Engelhardt
Postanschrift
Gräffstraße 5
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Telefon Festnetz: 06252 155036
Frau Ute Keil
Postanschrift
Gräffstraße 5
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Telefon Festnetz: 06252 155019
E-Mail: ute.keil@kreis-bergstrasse.de
Herr Andreas Lösch
Postanschrift
Gräffstraße 5
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Telefon Festnetz: 06252 155410
Frau Angelika Meister
Postanschrift
Gräffstraße 5
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Telefon Festnetz: 06252 155022
Herr Robert Schnell
Postanschrift
Gräffstraße 5
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Telefon Festnetz: 06252 155040
Formulare
Pachtvertrag Muster
Gemeinde Fürth - Fachbereich III - Bauen und Umwelt -
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkmöglichkeiten ausreichend vorhanden
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Termine können auch nach Vereinbarung getroffen werden.
Kontakt
Telefon: 06253 2001-63
Telefax: 06253 2001-15
E-Mail: info@gemeinde-fuerth.de
Kontaktperson
Herr Helmut Bünau
Telefon Festnetz: 06253 2001-60
E-Mail: h.buenau@gemeinde-fuerth.de
Frau Gabriele Knebl
Telefon Festnetz: 06253 2001-65
E-Mail: g.knebl@gemeinde-fuerth.de
Herr Stefan Roßbach
Telefon Festnetz: 06253 2001-13
E-Mail: s.rossbach@gemeinde-fuerth.de
erforderliche Unterlagen
Abgeschlossener Landpachtvertrag bzw. Änderungen, mit Angabe des Absenders
Formulare
Schriftform erforderlich: nein, Änderungen können auch mündlich mitgeteilt werden
Persönliches Erscheinen: nein
Voraussetzungen
Abgeschlossener Vertrag nach Vorschriften des § 585 BGB, hiernach unter Angabe:
Verpächter, Pächter, Grundstücksbezeichnung, Pachtzeit, Pachtpreis
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 585 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Gesetz über die Anzeige und Beanstandung von Landpachtverträgen:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Hessische Ausführungsverordnung zum Landpachtverkehrsgesetz (LPachtVGAV HE 1989):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Der abgeschlossene Landpachtvertrag zwischen dem Verpächter und dem Pächter wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder dem Pächter bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit hinsichtlich der Beurteilung nach dem LPachtVG.
Fristen
Die Entscheidung über die Beanstandung eines Landpachtvertrags oder einer Vertragsänderung ist binnen eines Monats nach Anzeige des Vertragsabschlusses oder der Vertragsänderung durch schriftlichen Bescheid zu treffen. Dauert die Prüfung des Landpachtvertrags voraussichtlich länger, ist vor Ablauf der Frist den Vertragsteilen ein Zwischenbescheid zu erteilen, durch den sich die Frist auf zwei Monate verlängert.
Bearbeitungsdauer
Innerhalb der 1-Monatsfrist
Kosten
Es fallen derzeit keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 17.03.2022
Stichwörter
Verpachtung, landwirtschaftliche Flächen, Pachtflächen, Landpachtvertrag