Denkmalbuch - Einsicht nehmen
Beschreibung
Der Eintrag einer Immobilie in das Denkmalbuch erfolgt zur Information der Öffentlichkeit. (Ob etwas ein Kulturdenkmal ist, legt dagegen schon § 2 Hessisches Denkmalschutzgesetz selbst fest: Jedes Objekt, das die dort aufgeführten Kriterien erfüllt ist ein Kulturdenkmal).
Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Gebäude ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung ist, können Sie Einsicht in das Denkmalbuch nehmen. Das ist, je nach Stadt oder Landkreis, für manche Gebiete auch schon im Internet möglich: https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de
Die Einsicht in das Denkmalbuch ist jedermann gestattet.
Zuständigkeit
- Untere Denkmalschutzbehörde. Untere Denkmalschutzbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
- Landesamt für Denkmalpflege Hessen (www.denkmalpflege-hessen.de)
Ansprechpartner
Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 611 6906-0
Telefax: +49 611 6906-140
E-Mail: Denkmalamt.Hessen@Denkmalpflege-Hessen.de
Internet
Bauabteilung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08 bis 12 Uhr Dienstag: 08 bis 12 Uhr Mittwoch: Nur nach Vereinbarung Donnerstag: 08 bis 12 und 16 bis 18 Uhr Freitag: 08 bis 12 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 6251 9602-400
Telefax: +49 6251 9602-470
E-Mail: bauabteilung@einhausen.de
Kontaktperson
Frau Tatjana Willmer
Hausanschrift
Fax: +49 6251 9602-470
Telefon Festnetz: +49 6251 9602-403
E-Mail: tatjana.willmer@einhausen.de
Frau Heike Kaiser (Leitung Bauabteilung)
Hausanschrift
Fax: +49 6251 9602-470
Telefon Festnetz: +49 6251 9602-401
E-Mail: heike.kaiser@einhausen.de
Herr Rochus Grieser
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6251 9602-402
Fax: +49 6251 9602-470
E-Mail: rochus.grieser@einhausen.de
Herr Tobias Hübner
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6251 9602-404
Fax: +49 6251 9602-470
E-Mail: tobias.huebner@einhausen.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 10 Gesetz zum Schutze der Kulturdenkmäler (Denkmalschutzgesetz ; DenkmalbuchKeine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Soweit das Denkmalbuch noch nicht im Internet veröffentlicht ist, müssen Sie die Einsicht bei der zuständigen Stelle persönlich oder schriftlich beantragen und Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.
Tipp: Möchten Sie das Kulturdenkmal kaufen, kann die folgende Seite für Sie von Interesse sein:
- Verkäufliche Denkmäler in Hessen(Landesamt für Denkmalpflege)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst am 28.01.2013
Stichwörter
bewegliche Kulturdenkmale, archäologische Flächendenkmale, Bodendenkmale, Denkmalbuch, Denkmalverzeichnis, Kunstdenkmale, Denkmalliste, archäologische Kulturdenkmale, Kulturlandschaften, Kleindenkmale, Kulturdenkmale, Baudenkmale, städtebauliche Denkmalpflege, Gartendenkmalpflege