Anzeige des Gewerbebetriebs eines Pfandleihers

    Pfandleih- oder Pfandvermittlerbetrieb (Anzeige)

    Beschreibung

    Wenn Sie mit dem Betrieb eines Pfandleih- oder Pfandvermittlergewerbes beginnen, haben Sie anzuzeigen, welche Räume Sie für den Gewerbebetrieb nutzen. Gleiches gilt beim Wechsel der genutzten Räume für die genannten Gewerbebetriebe.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die jeweilige Stadt / Gemeinde (Ordnungsamt).

    Ansprechpartner

    Haupt- und Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 5

    64683 Einhausen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08 bis 12 UhrDienstag: 08 bis 12 UhrMittwoch: Nur nach Vereinbarung Donnerstag: 08 bis 12 und 16 bis 18 Uhr Freitag: 08 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 6251 9602-220

    Telefax: +49 6251 9602-270

    E-Mail: hauptamt@einhausen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Formlose Mitteilung, ggf. mit Kopie des Grundrisses ist ausreichend. Bitte nehmen Sie Bezug auf Ihren Erlaubnisbescheid und nennen Sie das Entscheidungsdatum sowie das behördliche Aktenzeichen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Pfandsache, Pfandhaus, Pfänder, Pfandleiher, Pfandvermittler, Kredit, Pfandleihe, Pfandsachen, Pfandleihanstalt, Leihhaus, Pfandgläubiger

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English