Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Anliegerbescheinigung beantragen

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

    Beschreibung

    Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.

    Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die zuständige Gemeinde

    Zuständigkeit

    die zuständige Gemeinde

    Ansprechpartner

    Bauabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 5

    64683 Einhausen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08 bis 12 Uhr Dienstag: 08 bis 12 Uhr Mittwoch: Nur nach Vereinbarung Donnerstag: 08 bis 12 und 16 bis 18 Uhr Freitag: 08 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 6251 9602-400

    Telefax: +49 6251 9602-470

    E-Mail: bauabteilung@einhausen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.10.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Haupt- und Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 5

    64683 Einhausen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08 bis 12 UhrDienstag: 08 bis 12 UhrMittwoch: Nur nach Vereinbarung Donnerstag: 08 bis 12 und 16 bis 18 Uhr Freitag: 08 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 6251 9602-220

    Telefax: +49 6251 9602-270

    E-Mail: hauptamt@einhausen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Formulare

    Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.

    Voraussetzungen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    ca. 1 Woche

    Kosten

    Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2024

    Stichwörter

    Umlegungsausgleichsleistungen, Straßenausbaubeiträge, Erschließungsbeiträge, Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge, Beiträge auf Grund von Leistung, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de