Personalausweis Meldung
Sie müssen Änderungen, das Abhandenkommen und das Wiederauffinden des Ausweises unverzüglich der Personalausweisbehörde melden.
Beschreibung
Die Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein, sonst wird der Ausweis ungültig. Ausnahme: Anschrift und Größe
Sie sind daher verpflichtet, Änderungen oder das Abhandenkommen und das Wiederauffinden des Ausweises unverzüglich der Personalausweisbehörde zu melden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08 bis 16 Uhr
Dienstag: 08 bis 16 Uhr
Mittwoch: nach Vereinbarung
Donnerstag: 07 bis 19 Uhr
Freitag: 08 bis 12 Uhr
1. und 2. Samstag im Monat: 08 bis 12 Uhr
Kontakt
Telefon: 06251 9602-0
Telefax: 06251 9602-271
E-Mail: buergerbuero@einhausen.de
Kontaktperson
Frau Silke Liebig
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6251 9602-211
Fax: +49 6251 9602-271
E-Mail: silke.liebig@einhausen.de
Frau Manuela Meurer
Hausanschrift
Fax: +49 6251 9602-271
Telefon Festnetz: +49 6251 9602-212
E-Mail: manuela.meurer@einhausen.de
Frau Margit Schumacher
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6251 9602-213
Fax: +49 6251 9602-271
E-Mail: margit.schumacher@einhausen.de
Internet
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
- § 27 Absatz 1 Nummer 1 und 3 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 28 Absatz 1 Nummer 2 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 1 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV)
Kosten
Wird die Ausstellung eines neuen Personalausweises erforderlich, richten sich die Gebühren nach § 1 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV). Die Änderung der Anschrift auf dem Personalausweis ist nach § 1 Abs. 5 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
nPA, neu, Perso, elektronischer Personalausweis, ePA, PA, neuer Personalausweis