Soziale Wohnraumförderung - Zuwendung zum Wohnungsbau als Zuschuss Bewilligung Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen

    Wohnungsbau: Förderung von allgemeinem Sozialmietwohnraum beantragen

    Für die Schaffung von sozialen Mietwohnraum durch Bau, Erwerb, Modernisierung oder durch Erwerb von Belegungsrechten, können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen Wohnraumfördermittel erhalten. Die Zuständigkeit für die soziale Wohnraumförderung liegt beim jeweiligen Bundesland.

    Beschreibung

    Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung kann Ihr Bundesland Ihnen Fördermittel für die Schaffung von Mietwohnraum bereitstellen. Einen Rechtsanspruch auf eine Förderung Ihres Vorhabens haben Sie nicht.

    Gefördert wird:

    • der Wohnungsbau, einschließlich des erstmaligen Erwerbs von neuem Wohnraum, 
    • die Modernisierung von Wohnraum,
    • der Erwerb von Belegungsrechten,
    • der Erwerb bestehenden Wohnraums,

    wenn für den Mietwohnraum Mietpreis- und Belegungsbindungen begründet werden sollen.

    Zuwendungsempfänger können natürliche und juristische Personen sein.

    Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes durch die Gewährung nicht rückzahlbarer Zuschüsse und/oder zinsgünstiger Darlehen.

    Der geförderte Mietwohnraum wird für einen bestimmten Zeitraum zugunsten von wohnberechtigten Haushalten gebunden (Belegungsbindung).

    Während der Bindungsdauer können zur Wohnkostenentlastung für die wohnberechtigten Haushalte höchstzulässige Mieten unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete oder andere sonstige Maßnahmen bestimmt werden (Mietbindung).

    Ansprechpartner

    Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserleistraße 29-35

    63067 Offenbach am Main

    Kontakt

    E-Mail: info@wibank.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Bauabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 5

    64683 Einhausen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08 bis 12 Uhr Dienstag: 08 bis 12 Uhr Mittwoch: Nur nach Vereinbarung Donnerstag: 08 bis 12 und 16 bis 18 Uhr Freitag: 08 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 6251 9602-400

    Telefax: +49 6251 9602-470

    E-Mail: bauabteilung@einhausen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.10.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    keine Angabe

    Kosten

    In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern am 13.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Neubau preisgebundener Mietwohnungen, Mietwohnraumförderung, Sozialwohnungen, soziale Wohnraumförderung, mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen, sozialer Mietwohnungsbau, Modernisierung vom Mietwohnungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English