Wahlhelfer Verpflichtung

    Wahlhelfer

    Beschreibung

    Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
     

    Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Auskünfte erteilen die Wahlämter der Städte und Gemeinden.

    Ansprechpartner

    Stadt Bürstadt - Fachbereich "Generationen/Integration/Freizeit"

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    68642 Bürstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten der Allgemeinen Verwaltung:

    • Dienstag         8:00 Uhr - 12:00 Uhr
    • Donnerstag     14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Öffnungszeiten des Bürgerservices der Stadt Bürstadt:

    • Montag           8:00 Uhr - 13:00 Uhr / 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
    • Dienstag         8:00 Uhr - 13:00 Uhr
    • Mittwoch         8:00 Uhr - 13:00 Uhr
    • Donnerstag     8:00 Uhr - 13:00 Uhr / 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
    • Freitag            8:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06206 701-0

    Telefax: 06206 701-280

    E-Mail: gif@buerstadt.de

    Kontaktperson

    • Frau Vanessa Heiser
    • Herr Thomas Georgi
    • Frau Gerasimoula Grigoraki
    • Herr Michael Molitor (Fachbereichsleiter)
    • Frau Nadine Wilhelm

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    § 4 Europawahlgesetz (EuWG) -  -  in Verbindung mit § 9 und § 11 BWG
    §§ 6 bis 9 Europawahlordnung (EuWO)

    §§ 9 bis 11 Bundeswahlgesetz (BWG)
    §§ 6 bis 9 Bundeswahlordnung (BWO)

    §§ 15 bis 17 Landtagswahlgesetz (LWG)
    §§ 22 bis 26 Landeswahlordnung (LWO)

    §§ 6 bis 6b Kommunalwahlgesetz (KWG)
    § 4 Kommunalwahlordnung (KWO)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.10.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Landtagswahl, Wahlhelfer, Europawahl, Bundestagswahl, Wahlvorstand, Ehrenamt, Stimmzettel, Wahllokal, Kommunalwahl, Wahlleiter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English