Gewerbe überwachungsbedürftig
Sie möchten ein überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder ummelden? In diesem Zusammenhang überprüft die Gewerbebehörde Ihre Zuverlässigkeit anhand eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde und einer Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer Behörde.
Beschreibung
Bei folgenden Gewerbezweigen hat die Gewerbebehörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder-ummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen:
- An- und Verkauf (Gebrauchtwarenhandel) von
- hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung
- Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
- Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen oder entsprechender Waren
- Edelsteine, Perlen und Schmuck
- Altmetallen
- Auskunfteien, Detekteien
- Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
- Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
- Schlüsseldienste, Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen
- Herstellung und Vertreib spezieller diebstahlbezogener Öffnungswerkszeuge
Zu diesem Zweck müssen Sie unverzüglich nach der Gewerbeanzeige ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und einen Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde beantragen.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die jeweils zuständige Gewerbebehörde.
Ansprechpartner
Stadt Bürstadt - Fachbereich "Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Allg. Sicherheit und Ordnung"
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Allgemeinen Verwaltung:
- Dienstag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
- Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Öffnungszeiten des Bürgerservices der Stadt Bürstadt:
- Montag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
- Dienstag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
- Mittwoch 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
- Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
- Freitag geschlossen
- KFZ Dienstleistungen können bis 31. März 2024 nicht angeboten werden !
Kontakt
Telefon: 06206 701-0
Telefax: 06206 7017-280
E-Mail: ordnungsamt@buerstadt.de
E-Mail: gewerbe@buerstadt.de
Kontaktperson
Herr Rainer Stöckel
Frau Manuela Ruh
Frau Mechthild Fäustle
Frau Anja Höfle
Internet
erforderliche Unterlagen
- Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) zur Vorlage bei einer Behörde (Leika-Schlüssel: 99049001001002):
- Ist Gewerbetreibender eine natürliche Person, so ist ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen.
- Bei Personengesellschaften ist für jeden geschäftsführenden Gesellschafter ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen.
- Bei juristischen Personen ist ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde von jedem gesetzlichen Vertreter zu beantragen.
- Gewerbezentralregisterauszug nach § 150 Absatz 5 Gewerbeordnung (GewO) zur Vorlage bei einer Behörde (Leika-Schlüssel: 99052002109000):
- Ist Gewerbetreibender eine natürliche Person, so ist ein Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen.
- Bei Personengesellschaften ist für jeden geschäftsführenden Gesellschafter ein Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen.
- Bei juristischen Personen ist ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde von jedem gesetzlichen Vertreter zu beantragen.
Formulare
- Formulare: keine
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
- Onlineverfahren möglich: Es gibt kein eigenes Online-Verfahren für die Zuverlässigkeitsprüfung von Gewerbetreibenden. Es können jedoch das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und der Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde online beantragt werden.
Voraussetzungen
Erfolgte Gewerbe an- oder -ummeldung für die oben gennanten Gewerbezweige
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Nachdem Sie ein überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder umgemeldet haben, prüft die Gewerbebehörde Ihre Zuverlässigkeit.
Fristen
Unverzüglich nach der An- oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes
Bearbeitungsdauer
entfällt
Kosten
Gegebenenfalls landesrechtliche Gebühr für Zuverlässigkeitsprüfung erforderlich
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Stichwörter
Reisebüro, Hochwertige, Überprüfungspflichtig, Partnerbörse, Pelzbekleidung, Vermittlung, Autohandel, Dietrich, Teppiche, Unterkunftsvermittlung, Sicherungsanlagen, Perlen, Kraftfahrzeuge, Ehevermittlung, Gebäudesicherungseinrichtungen, Verkauf, Altmetalle, Partnervermittlung, Überwachungsbedürftig, optisch, Kfz, Fotoapparaten, Gewerbeanmeldung, Platin, gebraucht, Auskunfteien, Handel, Fahrräder, Schlüsseldienst, Zuverlässigkeitsprüfung, Öffnungswerkzeuge, Gebrauchtwagenhandel, Silber, Computer, Konsumgüter, Gold, Lederbekleidung, Autos, Gebrauchtwagen, Detekteien, Erzeugnisse, Unterhaltungselektronik, Reisen, Videokameras, Schmuck, Luxuskonsumgüter, Gebrauchtwarenhandel, Gewerbe, Edelsteine, Edelmetalle