Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen: Beschädigungen und Störungen melden
Beschreibung
Sie haben ein beschädigtes Verkehrszeichen oder eine Störung einer Ampel entdeckt? Bitte melden Sie dies mit genauer Standortangabe (Ort, Straße, Hausnummer) umgehend der örtlichen Straßenbaubehörde, damit der Schaden beziehungsweise die Störung behoben werden kann und die Sicherheit des Straßenverkehrs gewährleistet bleibt.
Definition von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen siehe: "Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen" (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Hinweis:
Fehlende oder ausgefallene Verkehrszeichen können eine akute Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen. In solchen und ähnlichen Fällen, in denen eine unmittelbare Gefahr besteht und Sie aus verschiedenen Gründen die zuständige Stelle nicht erreichen können, ist es ratsam die Polizei zu informieren.
- Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die örtlich zuständige Straßenbaubehörde.
Zuständige Straßenbaubehörde ist
- für die Autobahnen, die Bundesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 80.000 Einwohnern) und die Landesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern):
Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement; - für die Kreisstraßen in der Regel:
in Landkreisen der Kreisausschuss, in Kreisfreien Städten der Magistrat; - für die Gemeindestraßen sowie die Landes- und Kreisstraßen in Gemeinden mit mehr als 30 000 Einwohnern:
der Gemeindevorstand (in Städten: der Magistrat).
Tipp:
In den meisten Fällen genügt es, die Störung bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu melden. In jedem Fall erfahren Sie dort, wer für Störungen an Verkehrszeichen und sonstigen Verkehrseinrichtungen zuständig ist.
Ansprechpartner
Fachbereich "Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Straßenverkehr"
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Telefon: 06206 701-0
Telefax: 06206 701-280
E-Mail: ordnungsamt@buerstadt.de
Kontaktperson
Herr Andreas Schnatz
Frau Anja Kugler
Herr Raimund Bauer
Herr Tobias Fettel
Hausanschrift
Herr Marc Winkler
Frau Susanne Pogrzeba
Herr Julien von Dungen
Herr Dominik Trares
Internet
Stadt Bürstadt - Fachbereich "Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Allg. Sicherheit und Ordnung"
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Allgemeinen Verwaltung:
- Dienstag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
- Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Öffnungszeiten des Bürgerservices der Stadt Bürstadt:
- Montag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
- Dienstag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
- Mittwoch 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
- Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
- Freitag geschlossen
- KFZ Dienstleistungen können bis 31. März 2024 nicht angeboten werden !
Kontakt
Telefon: 06206 701-0
Telefax: 06206 7017-280
E-Mail: ordnungsamt@buerstadt.de
E-Mail: gewerbe@buerstadt.de
Kontaktperson
Herr Rainer Stöckel
Frau Manuela Ruh
Frau Mechthild Fäustle
Frau Anja Höfle
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Art. 90 Grundgesetz (GG)
- § 5 Bundesfernstraßengesetz (FStrG): Träger der Straßenbaulast
- Teil II der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO): Zeichen und Verkehrseinrichtungen
- § 9 Hessisches Straßengesetz (HStrG): Straßenbaulast
- Dritter Teil des HStrG: Träger der Straßenbaulast und Straßenbaubehörden
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie den Schaden selbst verursacht haben, müssen Sie diesen umgehend der Polizei melden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 04.12.2012
Stichwörter
Verkehrsschilder, Störung von Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen, Verkehrszeichen, Bahnübergangsstörung, Störung von Verkehrseinrichtungen, Ampeln, Schilder, Ampelstörung