Reisepass Ausstellung für Vielreisende

    Reisepass Ausstellung für Vielreisende

    Sie möchten einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen? Dazu müssen Sie persönlich einen Antrag stellen. 

    Beschreibung

    Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Pass- und Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Fachbereich "Standesamt/Bürgerservice - Bürgerbüro"

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    68642 Bürstadt

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten der Allgemeinen Verwaltung:

    • Dienstag         8:00 Uhr - 12:00 Uhr
    • Donnerstag     14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Öffnungszeiten des Bürgerservices der Stadt Bürstadt:

    • Montag           8:00 Uhr - 12:00 Uhr
    • Dienstag         8:00 Uhr - 12:00 Uhr
    • Mittwoch         8:00 Uhr - 12:00 Uhr
    • Donnerstag     14:00 Uhr - 18:00 Uhr
    • Freitag            geschlossen
    • KFZ Dienstleistungen können bis 31. März 2024 nicht angeboten werden !

    Kontakt

    Telefon: 06206 701-0

    Telefax: 06206 701-280

    E-Mail: buergerservice@buerstadt.de

    Kontaktperson

    • Frau Susanne Heiser
    • Frau Monika Chrastek
    • Frau Regina Brosch
    • Frau Birgit Grünkemeyer

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    •  gültiger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass)
    •  aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    •  ggf. bisheriger Reisepass
    •  ggf. Geburtsurkunde

    Bei der Erstausstellung oder bei Neuzuzug in eine Stadt bzw. Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    •  Sie sind deutscher Staatsbürger
    •  Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Reisepass in der für Sie zuständigen Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde persönlich beantragen. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).
    Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei hergestellt und an die zuständige Stelle verschickt. Sie können den Reisepass dann abholen.
     

    Kosten

    22 € zusätzlich zu der Gebühr in Höhe von 37,50 € beziehungsweise 70,00 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 30.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 07.02.2024

    Stichwörter

    Vielreisepass, Pass, Identifikation, Ausweis, Urlaub, Europapass, 48-Seiten Reisepass, Reiseausweis, verreisen, Biometrischer Reisepass, Ferien, ePass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English