Internationaler Führerschein Ausstellung

    Internationalen Führerschein beantragen

    In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem EU-Führerschein einen internationalen Führerschein.

    Beschreibung

    Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der EU/ dem EWR benötigen Sie einen internationalen Führerschein. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

    Hinweise für Bergstraße: Internationalen Führerschein beantragen

    Besonderheiten: Geltungsdauer des Internationalen Führerscheins. Diese beträgt (lt. Antragsformular auf der Homepage des Kreises) je nach Modell: 

    Modell 1: 
     Vertragsstaaten: Ägypten, Argentinien, Chile, Indien, Irak, Libanon, Mexiko, Peru, Sri
     Lanka, Syrien, Türkei, Vatikanstadt
     Es handelt sich um einen Internationalen Führerschein auf Basis des Internationalen
     Abkommens über den Kraftfahrzeugverkehr vom 24.04.1926. Dieser wird für die
     Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt.
     
     Modell 2: 
     Vertragsstaaten: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bahamas, Bahrain, Belarus,
     Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Cote dIvoire, Überseegebiete, Georgien,
     Guyana, Iran, Israel, Kasachstan, Kirgistan, Kroatien, Kuba, Kuwait, Liberia, Marokko,
     Mazedonien, Moldau, Monaco, Mongolei, Montenegro, Niger, Pakistan, Peru,
     Philippinen, Russland, San Marino, Schweiz, Senegal, Serbien, Seychellen,
     Simbabwe, Südafrika, Tadschikistan, Thailand, Tunesien, Turkmenistan, Ukraine,
     Uruguay, Usbekistan, Vereinigte Arabische Emirate, Zentralafrikanische Republik
     Es handelt sich um einen Internationalen Führerschein nach dem Übereinkommen
     vom 08.11.1968 (Wiener Übereinkommen). Der Internationale Führerschein wird für
     die Gültigkeitsdauer von drei Jahren ausgestellt. Es wurden nur die
     außereuropäischen Vertragsstaaten aufgeführt. Innerhalb der EU ist kein
     Internationaler Führerschein erforderlich.
     
     
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben

    Ansprechpartner

    Gemeinde Biblis - Bürgerbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Darmstädter Straße 25

    68647 Biblis

    Hausanschrift

    Darmstädter Straße 25

    68647 Biblis

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 11:30 Uhr
    Mittwoch bis Freitag 08:00 - 11:30 Uhr
    Mittwoch 14:30 - 18:00 Uhr
    Donnerstag 14:30 - 16:00 Uhr

    Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung!

    Nutzen Sie unsere Online Terminvergabe

    Kontakt

    Telefon: 06245 28-880

    Telefax: 06245 28-10880

    E-Mail: buergerbuero@biblis.eu

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Bergstraße - Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Postanschrift

    Benzstraße 1

    Postfach

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    Öffnungszeiten

    Montag 07:30 - 12:00 Uhr
    Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
    Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 09:30 - 18:00 Uhr
    Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: fahrerlaubnis@kreis-bergstrasse.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Internationaler Führerschein (Antrag)

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass, ggf. mit Meldebescheinigung
    • gültiger EU- Führerschein
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach der PassV (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)

    Hinweise für Bergstraße: Internationalen Führerschein beantragen

    Bei Vertretung (nur möglich, wenn EU-Kartenführerschein vorhanden ist):
     

    • Ausweisdokument des Bevollmächtigten
    • formlose Vollmacht
    • Ausweisdokument des Vollmachtgebers im Original (z.B. Personalausweis / Reisepass)
    • ggf. aktuelle Meldebescheinigung
    • EU-Kartenführerschein des Vollmachtgebers im Original
    • aktuelles Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
    • Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins
    • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bitte beantragen Sie einen internationalen Führerschein bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes)

    Fristen

    Es gibt keine Frist. Bitte Beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde.

    Hinweise für Biblis: Internationalen Führerschein beantragen

    Wenn Sie Ihren Internationalen Führerschein im Bürgerbüro Biblis beantragen, so beläuft sich die Bearbeitungszeit auf ca. 8 Wochen. Soll der Führerschein im Eilverfahren ausgestellt werden, so müssen Sie zu der Führerscheinstelle nach Heppenheim, hier dauert es längstens eine Arbeitswoche, oftmals kann der inter. Führerschein auch direkt mitgenommen werden.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Gebührennummern 207 und 126.2).

    Hinweise für Biblis: Internationalen Führerschein beantragen

    Die Gebühr liegt bei 14,25€.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bergstraße: Internationalen Führerschein beantragen

    Der internationale Führerschein wird nicht verlängert, sondern nach Ablauf neu ausgestellt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 18.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    International, Wiener Abkommen, Fahrerlaubnis, internationaler Führerschein, Lappen, Ausland, Fahrausweis, Führerschein, Übersetzung, Pariser Abkommen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de