Parkausweis für Bewohner (Bewohnerparkvorrechte)
Beschreibung
Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten erfolgt in der Regel dort, wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bevölkerung des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.
Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie/ihn zugelassenen oder nachweislich von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.
Online-Dienst
Zuständigkeit
An die Straßenverkehrsbehörde Ihrer Stadt oder Ihrer Gemeinde.
Hinweise für Bensheim: Parkausweis für Anwohner Stadt Bensheim
Bei der Stadt Bensheim erhalten Sie die Bewohner-Parkausweise nicht bei der Straßenverkehrsbehörde sondern im Bürgerbüro der Stadt Bensheim , Hauptstraße 39, 64625 Bensheim.
Kontakt
Bürgerbüro/Team Bürgerservice
Telefon: 06251 58263-0
Telefax: 06251 58263-30
E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag
8.00 - 18.00 Uhr
Samstag
10.00 - 13.00 Uhr
Ansprechpartner
Bürgerbüro/Team Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag: 10.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 10.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Samstag: 10.00 - 13.00 Uhr
Annahme von Kfz. Dienstleistungen bis 30 Minuten vor Schließung.
Kontakt
Telefon: 06251 58263-0
Telefax: 06251 58263-30
E-Mail: buergerbuero@bensheim.de
Kontaktperson
Frau Bianca Chrost
Frau Nicole Jung-Pfeiffer
Herr Bodo Keil (Teamleiter)
Frau Kathrin Kunert
Frau Maya Lovincic
Frau Birgit Mai
Frau Sarah Meißner
Hausanschrift
Frau Sophia Meyer
Frau Ute Neugebauer
Frau Sabine Patterson
Frau Beate Pesciaroli
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06251 58263-0
E-Mail: buergerbuero(at)bensheim.de
Frau Daniela Pfleger
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06251 58263-0
E-Mail: buergerbuero(at)bensheim.de
Frau Michaela Rasse
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06251 58263-0
E-Mail: buergerbuero(at)bensheim.de
Frau Dagmar Singer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06251 58263-0
E-Mail: buergerbuero(at)bensheim.de
Frau Sandra Trillig
Herr Torsten Walter
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06251 58263-75
E-Mail: buergerbuero(at)bensheim.de
Herr Dirk Walther
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06251 58263-0
E-Mail: buergerbuero(at)bensheim.de
Weitere Informationen
Neben dem Bürgerbüro in der Hauptstraße 39 gibt es eine weitere Verwaltungsstelle in Bensheim-Auerbach, Darmstädter Straße 166, Tel.: 06251-703329, Fax: 06251-8690165, Öffnungszeiten: Montag - Freitag, 08.00 - 12:00 Uhr und Dienstag, 14:00 - 17:30 Uhr
erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind
Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser zusätzlich eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Straßenverkehrsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
Einige Städte oder Gemeinden ermöglichen jedoch auch eine schriftliche oder sogar elektronische Beantragung. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis zugesandt. Wenn Sie einen dieser Wege wählen möchten, erkundigen Sie sich zunächst bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen übersandt werden müssen.
Voraussetzungen
Die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises kann beantragt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen und nachgewiesen werden können:
- der Hauptwohnsitz ist im Bewohnerparkgebiet gemeldet,
- die Wohnung wird selbst bewohnt und
- das Fahrzeug muss auf den Antragsteller zugelassen sein oder von ihm dauerhaft genutzt werden (Nachweis durch eine Bestätigung des Fahrzeughalters, dass das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde).
Von manchen Städten und Gemeinden werden für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises noch weitere Voraussetzungen gefordert, z. B. fehlende Garage. Im Zweifel sollte bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde nachgefragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
- § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt); Anlage zu § 1 GebOSt , Gebühren-Nr. 265
Kosten
Der Bewohnerparkausweis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt mindestens 10,20 Euro und höchstens 30,70 Euro pro Jahr. In welcher genauen Höhe die Gebühr erhoben wird, teilt Ihnen die zuständige Straßenverkehrsbehörde mit.
Hinweise für Bensheim: Parkausweis für Anwohner Stadt Bensheim
Der Bewohner-Parkausweis kostet 31 €.
Hinweise (Besonderheiten)
Auch Mitglieder von Car-Sharing-Organisationen können einen Bewohnerparkausweis erhalten. Die näheren Einzelheiten sind bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu erfragen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 26.10.2016
Stichwörter
Anwohner, Parkausweis für Anwohner, Kfz, Bewohnerparken, Parkausweis, Parkverbot, Parkbevorrechtigung, Bewohnerparkausweis, Anwohnerparken, Anwohnerparkausweis