Ratten melden
Beschreibung
Ratten treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Sie übertragen gefährliche Krankheiten. Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.
Falls Sie Ratten melden wollen, gilt es folgendes zu beachten:
- Grundstückseigentümer müssen selbst einen Schädlingsbekämpfer/ Kammerjäger beauftragen.
- Mieter müssen zunächst den Eigentümer auffordern, das Problem zu beseitigen. (Verweigert der Vermieter diese Maßnahme, kann sich der Mieter an das zuständige Ordnungsamt wenden. Hierbei muss eine Kopie der schriftlichen Aufforderung des Mieters vorliegen.)
- Ist der Verursacher nachweislich ein Dritter, wenden Sie sich bitte schriftlich an das Ordnungsamt.
- Bei Rattenfunden an öffentlichen Orten wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.
Hinweise für Bensheim: Detailliertere Informationen
Zweckverband Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstraße (KMB)
Telefon: 06251/10960
E-Mail: info@kmb-bensheim.de
Ansprechpartner
KMB - Bereich Stadtentwässerung und Kanalbetrieb
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch, Donnerstag
14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
14.00 - 17.30 Uhr
Kosten
Die Kosten für den Schädlingsbekämpfer/Kammerjäger trägt der Grundstückseigentümer.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Bensheim: Detailliertere Informationen
Im Bereich der öffentlichen Abwasserkanäle ist der Zweckverband Kommunalwirtschaft Mittlere Bergstraße (KMB) für die Rattenbekämpfung zuständig.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Ungeziefer, Ratte, Nagetier, Hygiene, Wanderratte, Ratten, Nagetiere, Hausratte