Wohnungssicherung Beratung

    Obdachlosenhilfe

    Beschreibung

    Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.

    Zuständigkeit

    Auskünfte erhalten Sie über das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt

    Ansprechpartner

    Allgemeine Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchbergstraße 18

    64625 Bensheim

    Öffnungszeiten

    Montag
    8.00 - 12.00 Uhr 
    Dienstag
    14.00 - 17.30 Uhr
    Donnerstag
    8.00 - 12.00 Uhr und
    14.00 - 15.30 Uhr
    Freitag 
    8.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06251 14-0

    Telefax: 06251 14-127

    E-Mail: ordnungswesen(at)bensheim.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Meldebescheinigung

    Hinweise für Bensheim: Stadt Bensheim

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Nachweis, wovon der Lebensunterhalt unterholt bestritten wird
    • Schriftliche Begründung mit Angabe des Grundes der Obdachlosigkeit
    • Meldebescheinigung

    Kosten

    Hinweise für Bensheim: Stadt Bensheim

    Es wird eine Nutzungsentschädigung erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Obdachlosenhilfe, Obdachlosenangelegenheiten, Obdachloser, Clochard, Obdachlose, Obdachlosigkeit, Bettler

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de