Bewohnerparkausweis ErteilungOnline erledigen

    Parkausweis für Bewohner (Bewohnerparkvorrechte)

    Hier erfahren Sie, wie Sie einen Bewohnerparkausweis in festgesetzten städtischen Gebieten mit erheblichem Parkraummangel beantragen können.

    Beschreibung

    Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten erfolgt in der Regel dort, wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bevölkerung des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.

    Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie/ihn zugelassenen oder nachweislich von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug. Zuständig sind die Gemeinden.

    Für die Ausgabe des Bewohnerparkausweises ist eine Gebühr zu entrichten. Diese richtet sich nach der durch die Gemeinde als Rechtsverordnung erlassene Gebührenordnung. 
     

    Online-Dienst

    Bewohnerparkausweis

    ID: L100001_385639019

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde der Kommune.

    Zuständigkeit

    An die Straßenverkehrsbehörde Ihrer Stadt oder Ihrer Gemeinde.

    Hinweise für Bensheim: Parkausweis für Anwohner Stadt Bensheim

    Bei der Stadt Bensheim erhalten Sie die Bewohner-Parkausweise nicht bei der Straßenverkehrsbehörde sondern im Bürgerbüro der Stadt Bensheim, Hauptstraße 39, 64625 Bensheim.

    Kontakt

    Bürgerbüro/Team Bürgerservice

    Telefon: 06251 58263-0
    Telefax: 06251 58263-30

    E-Mail schreiben

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag
    8.00 - 18.00 Uhr

    Samstag
    10.00 - 13.00 Uhr

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro/Team Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 39

    64625 Bensheim

    Öffnungszeiten

    Montag: 8.00 - 16.00 Uhr
    Dienstag: 10.00 - 18.00 Uhr
    Mittwoch: geschlossen
    Donnerstag: 10.00 - 18.00 Uhr
    Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
    Samstag: 10.00 - 13.00 Uhr

    Annahme von Kfz. Dienstleistungen bis 30 Minuten vor Schließung.

    Kontakt

    Telefon: 06251 58263-0

    Telefax: 06251 58263-30

    E-Mail: buergerbuero@bensheim.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Neben dem Bürgerbüro in der Hauptstraße 39 gibt es eine weitere Verwaltungsstelle in Bensheim-Auerbach, Darmstädter Straße 166, Tel.: 06251-703329, Fax: 06251-8690165, Öffnungszeiten: Montag - Freitag, 08.00 - 12:00 Uhr und Dienstag, 14:00 - 17:30 Uhr

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
    • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind

    Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser zusätzlich eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Straßenverkehrsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können .

    Einige Städte oder Gemeinden ermöglichen jedoch auch eine schriftliche oder sogar elektronische Beantragung. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis zugesandt. Wenn Sie einen dieser Wege wählen möchten, erkundigen Sie sich zunächst bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen übersandt werden müssen .

    Voraussetzungen

    Die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises kann beantragt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen und nachgewiesen werden können:

    • der Hauptwohnsitz ist im Bewohnerparkgebiet gemeldet,
    • die Wohnung wird selbst bewohnt und
    • das Fahrzeug muss auf den Antragsteller zugelassen sein oder von ihm dauerhaft genutzt werden (Nachweis durch eine Bestätigung des Fahrzeughalters, dass das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde).

    Von manchen Städten und Gemeinden werden für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises noch weitere Voraussetzungen gefordert, z. B. fehlende Garage. Im Zweifel sollte bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde nachgefragt werden.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen Nichterteilung des Bewohnerparkausweises / gegen die Bemessung der Gebührenhöhe

    Verfahrensablauf

    • Eventuell mögliche Online-Beantragung des Bewohnerparkausweises oder Antragstellung bei der Straßenverkehrsbehörde
    • Prüfung durch die Gemeinde, ob der Antragsteller in einem städtischen Quartier mit erheblichem Parkraummangel wohnt und ein solches entsprechend festgesetzt ist
    • Prüfung der weiteren Voraussetzungen für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises
    • Bestimmung der zu entrichtenden Gebühr
       

    Fristen

    Bewohnerparkausweise werden regelmäßig befristet erteilt, in der Landeshauptstadt Wiesbaden etwa für sechs Monate oder ein Jahr.

    Bearbeitungsdauer

    Zuständig sind die jeweiligen Gemeinden. Eine pauschale Aussage zur Bearbeitungsdauer durch das HMWEVW ist daher nicht möglich. Sollten Aussagen zur jeweiligen zu erwartenden Bearbeitungszeit genannt werden, müsste dies durch die jeweilige Gemeinde erfolgen. Gesetzliche Bearbeitungsfristen bestehen keine.

    Kosten

    Die Gebührenhöhe bemisst sich nach der Gebührenordnung der konkreten Gemeinde und kann je nach Gemeinde unterschiedlich sein. Je nach Ausgestaltung sind sie fix oder variabel. 

    Hinweise für Bensheim: Parkausweis für Anwohner Stadt Bensheim

    Der Bewohner-Parkausweis kostet 31 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auch Mitglieder von Car-Sharing-Organisationen können einen Bewohnerparkausweis erhalten. Die näheren Einzelheiten sind bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu erfragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 10.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2024

    Stichwörter

    Parkausweis, Parkausweis für Anwohner, Anwohnerparken, Parkbevorrechtigung, Anwohner, Bewohnerparken, Anwohnerparkausweis, Parkverbot, Bewohnerparkausweis, Kfz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English