Wohnsitz Anmeldung als NebenwohnsitzOnline erledigen

    Zweitwohnung / Nebenwohnung

    Sie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

    Online-Dienste

    Abmeldung einer Nebenwohnung

    ID: L100001_383033613

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Anmeldung einer Nebenwohnung

    ID: L100001_383033614

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Statuswechsel Wohnung

    ID: L100001_383033619

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Voranmeldung eines Umzugs

    ID: L100001_383033621

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Voranmeldung eines Zuzuges

    ID: L100001_383033622

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

    Zuständigkeit

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Abtsteinach - Einwohnermelde- und Passamt

    Adresse

    Postanschrift

    Kirchstr. 2

    Postfach

    69518 Abtsteinach

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr
    Dienstag 13:00 - 16:00 Uhr
    Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

    Während der Öffnungszeiten ist die Anwesenheit der Bürgermeisterin nicht gewährleistet.

    Kontakt

    Telefon: 06207 9407-13

    E-Mail: buergerbuero@abtsteinach.de

    Version

    Technisch geändert am 13.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Abtsteinach - Haupt- & Ordnungsamt

    Adresse

    Postanschrift

    Kirchstraße 2

    69518 Abtsteinach

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr
    Dienstag 13:00 - 16:00 Uhr
    Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

    Während der Öffnungszeiten ist die Anwesenheit der Bürgermeisterin nicht gewährleistet.

    Kontakt

    Telefon: 06207 9407-11

    E-Mail: hauptamt@abtsteinach.de

    Version

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.

    Voraussetzungen

    Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 29.02.2024

    Stichwörter

    Zweitwohnung, Zweitwohnsitz, Zweitwohnsitz anmelden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English