Hundesteuer Ermäßigung

    Hundesteuer Ermäßigung beantragen

    Es gibt in vielen Kommunen die Möglichkeit eine Ermäßigung im Falle der Hundesteuerzahlung zu erhalten. Diese ist an Voraussetzungen gebunden.

    Beschreibung

    Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Abtsteinach - Steuern und Abgaben

    Adresse

    Postanschrift

    Kirchstraße 2

    69518 Abtsteinach

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr
    Dienstag 13:00 - 16:00 Uhr
    Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

    Während der Öffnungszeiten ist die Anwesenheit der Bürgermeisterin nicht gewährleistet.

    Kontakt

    Telefon: 06207 9407-14

    E-Mail: gemeinde@abtsteinach.de

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    In manchen Kommmunen liegen Antragsformulare bereit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunale Satzung

    Verfahrensablauf

    Sie stellen bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer. 

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Haustier, Frauchen, Hundehaltung, Herrchen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de