Fahrerlaubnis ausländisch (nicht EU/EWR): umschreiben
Beschreibung
Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis dürfen nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet im Umfang ihrer Berechtigung solange der ausländische Führerschein gültig ist aber längstens für weitere 6 Monate, im Inland Kraftfahrzeuge führen. Wenn danach weiterhin ein Kraftfahrzeug in Deutschland geführt werden soll, wird die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Basis der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich (sog. Umschreibung).
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bergstraße - Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Postanschrift
Benzstraße 1
Postfach
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Öffnungszeiten
Montag 07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:30 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: fahrerlaubnis@kreis-bergstrasse.de
Kontaktperson
Frau Christine Stahan
Postanschrift
Benzstraße 1
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Frau Margaretha Saritas
Postanschrift
Benzstraße 1
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Frau Julia Dück
Postanschrift
Benzstraße 1
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Frau Jutta Zimmermann
Postanschrift
Benzstraße 1
64646 Heppenheim (Bergstraße)
Formulare
Antrag Erteilung Fahrerlaubnis
erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z. B. Personalausweis, Reisepass)
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
- Ausländischer Führerschein
- Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
- Foto-Mustertafel(Bundesdruckerei)
Hinweise für Bergstraße: Fahrerlaubnis ausländisch (nicht EU/EWR): umschreiben
Hinweis für den Kreis Bergstraße: Bestätigung über die erste Anmeldung in Deutschland anhand einer erweiterten Meldebescheinigung.
Bei Angehörigen eines nicht EU Staates ist die Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitels notwendig.
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 29 und 31 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Hinweise für Bergstraße: Fahrerlaubnis ausländisch (nicht EU/EWR): umschreiben
Verfahrensablauf
Der Antrag ist schriftlich zu stellen.
Kosten
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Bemerkungen
Siehe dazu auch das Merkblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland.
- Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse aus Staaten außerhalb der EU und des EWR über Führerscheinbestimmungen in Deutschland(Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 12.09.2017
Stichwörter
Führerschein, Fahrerlaubnis, Ausland, Umschreibung