Kraftfahrzeug Zulassung neu aus Nicht-EU-Land

    Kfz-Zulassung: Neufahrzeug aus einem Nicht-EU-Land

    Beschreibung

    Weitere Informationen erhalten Sie unter der Leistungsbeschreibung "Kfz- Zulassung Neufahrzeuge" im Verwaltungsportal Hessen.

    Hinweise für Bergstraße: Kfz-Zulassung: Neufahrzeug aus einem Nicht-EU-Land

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Hinweise für Bergstraße: Kfz-Zulassung: Neufahrzeug aus einem Nicht-EU-Land

    Diese Leistung erhalten Sie ausschließlich bei der Kfz-Zulassungsbehörde in Heppenheim (aber Einwohner von Hirschhorn und Neckarsteinach auch in der Zulassungs-Außenstelle im Rathaus Neckarsteinach). Buchen Sie für diese Leistung online einen Termin für Ihren Besuch in der Zulassungsstelle Heppenheim auf Online-Terminbuchung Zulassungsbehörde

    Gebührenrückstände, die im Zusammenhang mit einer Kfz-Zulassung beim Kreis Bergstraße stehen, sind zunächst bar oder mit EC-Karte bei der Kfz-Zulassungsbehörde zu begleichen (Überweisung nur nach vorheriger Absprache mit der Zulassungsbehörde. Die Gebühr gilt nach Geldeingang als bezahlt. Die Vorlage eines Überweisungsbeleges reicht nicht aus.). Rechtsgrundlage in Hessen: Gesetz über die Entrichtung rückständiger Kosten und Säumniszuschläge bei der Kraftfahrzeugzulassung vom 25.9.2006.

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    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bergstraße - Kfz-Zulassungsbehörde

    Adresse

    Postanschrift

    Benzstraße 1

    Postfach

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    Öffnungszeiten

    Montag 07:30 - 12:00 Uhr
    Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
    Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 09:30 - 18:00 Uhr
    Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

    Keine terminfreien Serviceleistungen dienstags von 12.00-12.45 Uhr und donnerstags 12.45-13.45 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: kfz.zulassung@kreis-bergstrasse.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Kfz-Zulassungsantrag, Vollmacht und SEPA-Lastschriftmandat
    Kfz-Betriebserlaubnis - Info-Flyer
    Kfz-Betriebserlaubnis-Antrag
    Zulassung: Vorführpflichtige Fahrzeuge
    Kfz: Minderjährige als Fahrzeughalter - Einverständniserklärung Eltern

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Bemerkungen

    Hinweise für Bergstraße: Kfz-Zulassung: Neufahrzeug aus einem Nicht-EU-Land

    Besondere Hinweise zu Vollmachten
    Bei der Zulassung/ Umschreibung eines Fahrzeugs prüft die Zulassungsbehörde unter anderem, ob der künftige Halter Gebühren- oder Steuerrückstände hat, die im Zusammenhang mit der früheren Zulassung eines Fahrzeugs stehen. Kommt eine Zulassung aufgrund von solchen Rückständen nicht zustande und hat der künftige Halter jemanden bevollmächtigt, sein Fahrzeug zuzulassen, benötigt die Zulassungsbehörde eine entsprechende Einverständniserklärung des künftigen Halters, dass entsprechende Angaben zu Rückständen gegenüber dem Bevollmächtigten gemacht werden dürfen. Verwenden Sie daher bei einer Vollmacht ausschließlich den Vordruck des Kreises Bergstraße (siehe unten). Andernfalls kann ihr Zulassungsantrag nicht bearbeitet werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Zulassungsbehörde, Zulassungsstelle, Kraftfahrzeug, Neufahrzeug aus einem nicht EU-Land, Zulassung, Neues Auto, Neufahrzeugzulassen, Autoanmeldung, Kfz-Zulassung, Neuwagen, Neuer Wagen, Autozulassung, Auto anmelden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de