Beschäftigung von Jugendlichen während der Schulferien

    Ferienjob

    Beschreibung

    Mit einem Ferienjob können Sie als Schüler oder Schülerin ab dem 15. Lebensjahr erste Eindrücke in der Arbeitswelt sammeln und Kontakte zu potenziellen Arbeitgebern herstellen.

    Ferienbeschäftigungen im nicht gewerblichen Bereich, also beispielsweise im Haushalt, für Kirchen oder Vereine sowie in landwirtschaftlichen Betrieben sind bereits mit 13 Jahren möglich.

    Um Kinder und Jugendliche vor Überforderung, Überbeanspruchung und deren Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen, gelten besondere gesetzliche Regelungen.

    • Hinsichtlich der Arbeitsdauer beschränkt sich ein Ferienjob auf maximal 50 Arbeitstage im Jahr oder 2 Monate am Stück bei einer 5-Tage-Woche.
    • Es gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz, für vollzeitschulpflichtige Jugendliche in Verbindung mit der Kinderarbeitsschutzverordnung.
    • Wer mindestens 18 Jahre alt ist, unterliegt hinsichtlich der Art der Tätigkeit und der Arbeitszeit keinen besonderen Beschränkungen. Es gilt das Arbeitszeitgesetz.

    zuständige Stelle

    Für Ausnahmeregelungen: die Gewerbeaufsichtsämter

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich direkt an Ihren Arbeitgeber.


    Über rechtliche Fragen zum Ferienjob berät Sie das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Arbeitsrecht

    Servicezeiten:
    Mo 08:00 - 20:00 Uhr
    Di 08:00 - 20:00 Uhr
    Mi 08:00 - 20:00 Uhr
    Do 08:00 - 20:00 Uhr


    Kontaktmöglichkeiten:
    Tel.: +49 30 221911-004 (Bürgertelefon)
    E-Mail: info@bmas.bund.de
    Internet: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/inhalt.html

    Barrierefreier Zugang:
    Gebärdentelefon über IP: gebaerdentelefon@sip.bmas.buergerservice-bund.de

    Gebärdentelefon über ISDN-Bildtelefon:
    +49 30 188080-805

    Schreibtelefon für Gehörlose und Hörgeschädigte: +49 30 221911-016 (Video)
    Fax: +49 30 221911-017
    E-Mail: info.gehoerlos@bmas.bund.de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bergstraße - Fachdienste Jugendförderung und Jugendschutz

    Adresse

    Postanschrift

    Graben 15

    64646 Heppenheim (Bergstraße)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
    Montag bis Dienstag 14:00 - 15:30 Uhr
    Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06252 155609

    E-Mail: jugendhilfe-jugendfoerderung@kreis-bergstrasse.de

    Version

    Technisch geändert am 24.03.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    Mindestalter: 13 Jahre

    ab 13 Jahre, aber noch nicht 15 Jahre (Kinder):

    • Zustimmung der Eltern zur Beschäftigung
    • Beschäftigung nur im nicht-gewerblichen Bereich
    • nur leichte Tätigkeiten, wie z.B. Zeitungen austragen, Babysitten, Nachhilfe
    • Arbeitszeit:
      • im Zeitraum von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
      • maximal 2 Stunden pro Tag

    mindestens 15 Jahre, aber noch nicht 18 Jahre (Jugendliche):

    • keine Akkordarbeit, Nachtarbeit oder Wochenendarbeit (Ausnahmen gelten z.B. im Gaststättengewerbe, in Bäckereien und Verkaufsstellen in Supermärkten)
    • Arbeitszeit:
      • im Zeitraum von 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr (in bestimmzen Branchen gelten Ausnahmen)
      • maximal 8 Stunden pro Tag und 5 Tage pro Woche (maximal 40 Stunden wöchentlich; Ausnahmen gelten in der Landwirtschaft)
    • als vollzeitschulpflichtiger Jugendlicher wie Kinder dürfen Sie maximal 4 Wochen im Kalenderjahr während der Schulferien arbeiten

    ab 18 Jahren

    • keine besonderen Beschränkungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie vereinbaren einen Ferienjob direkt mit Ihrem Arbeitgeber.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Eltern verlieren Ihren Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind mehr als 8.354,00 Euro im Jahr verdient (Stand: 2014).
    • Ausnahmeregelungen für Arbeitszeit, Arbeitsdauer und auszuübende Tätigkeit sind möglich. Wenden Sie sich bitte an Ihr regional zuständiges Gewerbeaufsichtsamt.
    • Der Ferienjob ist sozialabgabenfrei, wenn:
      • er nicht mehr als zwei Monate dauert oder
      • insgesamt auf 50 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist.

    Weitere Informationen

    Bemerkungen

    Weiterführende Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2024

    Stichwörter

    vollzeitschulpflichtig, Arbeitsdauer, Arbeitsschutzgesetz, Arbeitszeit, Nachtarbeit, Akkordarbeit, Arbeitsrecht, Jugendlicher, Kind, Jugendarbeitsschutzgesetz, Kinderarbeitsschutzverordnung, Wochenendarbeit, Tätigkeit, Vollzeitschulpflicht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English