Führerschein Ausstellung KarteikartenabschriftOnline erledigen

    Fahrerlaubnis: Karteikartenabschrift

    Beschreibung

    Ist Ihr Führerschein abhanden gekommen (Verlust oder Diebstahl) oder vernichtet worden, sind Sie verpflichtet den Verlust unverzüglich (d.h. ohne schuldhaftes Verzögern) anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Sie auf die Fahrerlaubnis verzichten.

    Zuständigkeiten

    Die Ersatzausstellung des Führerscheins erfolgt durch die für Ihren Wohnsitz zuständige Führerscheinstelle.

    Die Fahrerlaubnisbehörde hat auf Kosten des Antragstellers durch die Einholung einer Auskunft aus dem ZFER und aus dem VZR zu vergewissern, dass der Antragsteller die entsprechende Fahrerlaubnis besitzt. Sofern die Daten des Betreffenden noch nicht im ZFER erfasst sind, kann die Auskunft nach § 76 Ziff. 12 FeV aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister eingeholt werden.

    Zwischenzeitlich erfolgter Umzug

    Falls Sie zwischenzeitlich umgezogen sind, klären Sie bitte mit der für Ihren derzeitigen Wohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, ob diese die Auskunft bei der die Fahrerlaubnis ehemals ausstellenden Behörde selbst einholt oder die Auskunft (Karteikartenabschrift) von Ihnen beantragt werden soll.

    EU-ausländischer Führerschein

    Hat eine Person mit EU-ausländischem Führerschein ihren Wohnsitz in die Bundesrepublik Deutschland verlegt, so ist für die Ausstellung eines Ersatzführerscheins in Anwendung von Art. 8 Abs. 5 der 2. EU-Führerscheinrichtlinie der Wohnsitzmitgliedstaat und damit die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnsitzes/Wohnortes zuständig.

    Vor Ausstellung des Ersatzführerscheins ist die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde ausdrücklich verpflichtet eine Auskunft über die betreffende Fahrerlaubnis aus dem ausländischen Register einzuholen. Die Auskunft ist kostenlos.
     

    Online-Dienst

    Karteikartenabschrift

    ID: L100001_396433593

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An die für Ihren Wohnort zuständige Fahrerlaubnisbehörde .

    Ansprechpartner

    Fahrerlaubnisbehörde und Taxiwesen Wiesbaden

    Adresse

    Hausanschrift

    Stielstraße 3

    65201 Wiesbaden

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Aufgrund der Bauarbeiten stehen nur eingeschränkt Parkplätze zur Verfügung. Bitte nutzen auch die Parkplätze außerhalb des Geländes.
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Halstestelle Stielstraße
      Linien:
      • Bus: Linie Buslinien 5, 23 und 45

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Eine persönliche Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine können online in unserem Terminkalender vereinbart werden. Sollten bereits alle Termine vergeben sein, versuchen Sie es bitte in den Folgetagen ab 7 Uhr erneut, da in regelmäßigen Abständen Termine freigeschaltet werden.

    Damit Sie die Dienstleistungen der Fahrerlaubnisbehörde in Anspruch nehmen können, ist es erforderlich, dass Sie mit Hauptwohnsitz in Wiesbaden gemeldet sind.

    Hinweise:
    Aufgrund von Bauarbeiten stehen nur eingeschränkt Parkplätze zur Verfügung. Bitte nutzen Sie auch die Parkplätze außerhalb des Geländes.

    Telefonische Erreichbarkeit

    Montag bis Donnerstag: 

    09:00 Uhr bis 15:00 Uhr

    Freitag

    09:00 Uhr bis 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 611 318310

    Telefax: +49 611 315951

    E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@wiesbaden.de

    Internet

    Stichwörter

    Führerschein, Führerscheinstelle, Taxi

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Landeshauptstadt Wiesbaden

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossplatz 6

    65183 Wiesbaden

    Kontakt

    Telefon: 0611 31-0

    Telefax: 0611 31-3900

    E-Mail: oberbuergermeister@wiesbaden.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Ersatzführerschein, Führerscheinverlust, Führerscheindiebstahl, Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnisbehörde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de