Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung um die Klassen C, CE, C1 oder C1E

    Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E

    Sie können Ihre Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E auf Antrag um fünf Jahre verlängern.

    Beschreibung

    Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E wird längstens für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigleit obliegt der Fahrerlaubnisbehörde.

    Ansprechpartner

    Fahrerlaubnisbehörde und Taxiwesen Wiesbaden

    Adresse

    Hausanschrift

    Stielstraße 3

    65201 Wiesbaden

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Aufgrund der Bauarbeiten stehen nur eingeschränkt Parkplätze zur Verfügung. Bitte nutzen auch die Parkplätze außerhalb des Geländes.
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Halstestelle Stielstraße
      Linien:
      • Bus: Linie Buslinien 5, 23 und 45

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Eine persönliche Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine können online in unserem Terminkalender vereinbart werden. Sollten bereits alle Termine vergeben sein, versuchen Sie es bitte in den Folgetagen ab 7 Uhr erneut, da in regelmäßigen Abständen Termine freigeschaltet werden.

    Damit Sie die Dienstleistungen der Fahrerlaubnisbehörde in Anspruch nehmen können, ist es erforderlich, dass Sie mit Hauptwohnsitz in Wiesbaden gemeldet sind.

    Hinweise:
    Aufgrund von Bauarbeiten stehen nur eingeschränkt Parkplätze zur Verfügung. Bitte nutzen Sie auch die Parkplätze außerhalb des Geländes.

    Telefonische Erreichbarkeit

    Montag bis Donnerstag: 

    09:00 Uhr bis 15:00 Uhr

    Freitag

    09:00 Uhr bis 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 611 318310

    Telefax: +49 611 315951

    E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@wiesbaden.de

    Internet

    Stichwörter

    Führerschein, Führerscheinstelle, Taxi

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis, Reisepass)
    • bisheriger Führerschein
    • ein aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrietauglich, Größe 45 mm x 35 mm, Hochformat)
    • Nachweis über das Sehvermögen nach dem Muster der Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung . Die Bescheinigung können Sie von einem Augenarzt, von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder von einem Arzt des Gesundheitsamtes erstellen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat 2 Jahre Gültigkeit.
    • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung nach dem Muster der Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Ja
    • Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Sie müssen Ihr Sehvermögen nachweisen und eine ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung zum Führen von LKW vorlegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Fristen

    Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.

    Wird der Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt, erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal Inhaber einer entsprechenden Fahrerlaubnis waren, geht dann aus dem neuen Führerschein nicht mehr hervor.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bemerkungen

    Unabhängig davon, ob es sich um eine echte Verlängerung oder eine Neuerteilung (wegen verspäteter Antragstellung) handelt, erfolgt immer die Ausstellung eines neuen Führerscheins. Bitte denken Sie daran, Ihre Verlängerung rechtzeitig zu beantragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 11.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    befristete Fahrerlaubnis, Führerschein, Fuhrerschein, befristete Fahrerlaubnis verlängern, Lkw-Führerschein, Fahrerlaubnis, befristeter Führerschein, C- Klassen, Führerschein verlängern, Verlängerung, befristeten Führerschein verlängern

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English