Vermittlerregister EintragungOnline erledigen

    Vermittlerregister (für Versicherungsvermittler und -berater sowie Finanzanlagenvermittler)

    Beschreibung

    Versicherungsvermittler (§ 34d GewO) und Versicherungsberater (§ 34e GewO) sowie Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO) mit einer entsprechenden Erlaubnis müssen sich in einem von den Industrie- und Handelskammern (IHKn) geführten Vermittlerregister registrieren lassen. Dabei wird auch der Umfang der Erlaubnis eingetragen.

    Bei Finanzanlagenvermittlern sind auch deren Angestellte, die unmittelbar bei der Beratung und Vermittlung mitwirken, nach § 34f Abs. 6 GewO zu registrieren.

    Siehe dazu auch:

    • Versicherungsvermittler - Erlaubnis
    • Finanzanlagenvermittler - Erlaubnis

    Online-Dienst

    Dienstleisterportal Hessen

    ID: L100001_356446182

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Zuständig ist die IHK, in deren Bezirk der Betriebssitz des Antragstellers liegt oder liegen soll: Darmstadt, Frankfurt, Fulda, Gießen-Friedberg, Hanau, Kassel, Lahn-Dill, Limburg, Offenbach oder Wiesbaden.

    Die IHK Limburg führt die Erlaubniserteilung und Registrierung zentral für die mittelhessischen IHKn (Lahn-Dill, Gießen-Friedberg, Limburg) durch.

    Die IHK Wiesbaden führt die Erlaubniserteilung und Registrierung auch für die IHK Hanau durch.

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer Wiesbaden

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 24 - 26

    65183 Wiesbaden

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    Freitag: 08:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 0611 1500-0

    Telefax: 0611 1500-222

    E-Mail: info@wiesbaden.ihk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Formulare

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

    Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühren für die Registrierung liegen zwischen 25,00 Euro und 35,00 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Neben der Registrierung sind die IHKn auch für die Erlaubniserteilung und Sachkundeprüfung, den Widerruf sowie die Rücknahme der erteilten Erlaubnis zuständig.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 26.02.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Versicherungsmakler, Gewerberecht, Investment, Versicherungsvertreter, Gewerbeordnung, Anlageberatung, Anlageberater, Kreditwesen, Vermögensanlage, Registrierung, geschlossene Fonds

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de