Kraftfahrzeug Zulassung erstmaligOnline erledigen

    Kfz-Zulassung: Neufahrzeuge

    Die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges (Erstzulassung) erfolgt auf Antrag durch die Zulassungsbehörde. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.

    Beschreibung

    Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird von der Zulassungsbehörde auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.

     Die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs wird als Erstzulassung bezeichnet.

    Hinweise für Offenbach am Main: Kfz-Zulassung: Neufahrzeuge (IES:Offenbach am Main, St.)

    Elektrofahrzeuge erhalten E-Kennzeichen

    Seit Ende September 2019 können Sie für Ihr Elektrofahrzeug sogenannte E-Kennzeichen beantragen. Damit ist ihr Fahrzeug auch nach außen hin als Elektrofahrzeug erkennbar.

    Welche Fahrzeuge als elektrisch betriebene Fahrzeuge zu klassifizieren sind und somit Bevorrechtigungen erhalten können, ist im Elektromobilitätsgesetz geregelt.

    Jede Kommune entscheidet selbst, ob sie Bevorrechtigungen für benannte Fahrzeuge einführt. So kann die Kommune beschließen, dass mit E-Kennzeichen ausgestattete Fahrzeuge z.B. entsprechend gekennzeichnete Parkplätze nutzen oder einzelne Busspuren befahren dürfen.

    Die Stadt Offenbach hat aktuell keine Bevorrechtigungen für E-Fahrzeuge vorgesehen.

    So funktioniert die Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs im Internet

    Folgende Voraussetzungen müssen bei der Anmeldung eines fabrikneuen Fahrzeugs erfüllt sein:

    1. Ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
    2. Zulassungsbescheinigung Teil  

      II

        mit verdecktem Sicherheits code
    3. Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-

      Nummer

      )
    4. IBAN

        (Konto) für den Einzug der  

      Kfz

      -Steuer des Halters
    5. Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter   Online -Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein   Smartphone   mit kostenloser "Ausweis App 2" ( www.ausweisapp.bund.de )

    So funktionierts:

    1. Online -Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
    2. Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter   Online -Ausweisfunktion nachweisen.
    3. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil II   freilegen.
    4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:

      • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
      • Freigelegter Sicherheits code   der Zulassungsbescheinigung Teil II
      • eVB

        -Nummer der Versicherung zum Nachweis der  

        Kfz

        -Haftpflichtversicherung
      • IBAN

          - Halterkonto - für die  

        SEPA

        -Lastschriftverfahren (

        Kfz

        -Steuer)
      • Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
    5. Antragsdaten werden automatisiert validiert.
    6. Gebühr mittels   ePayment -System bezahlen. Das Zahlungsmittel kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren.
    7. Eingaben und Antragsstellung bestätigen.
    8. Der Antrag wird durch eine Sacharbeiterin oder einen Sacharbeiter geprüft.
    9. Zulassungsbescheid  

      inkl.

        Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil  

      I

        &  

      II

      , die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
    10. Plakettenträger auf Kennzeichen aufbringen und losfahren - das Datum zur Wirksamkeit der Zulassung befindet sich auf dem von der Zulassungsbehörde zugesandten Bescheid. Dieser ist  

      i.d.R.

        drei Tage nach Versand wirksam. Erst dann darf losgefahren werden.

    Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der  

    Kfz

    -Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht.

    Online-Dienst

    Zum Online-Dienst

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die zuständige Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Die örtliche Zuständigkeit richtet sich

    • bei natürlichen Personen nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
    • bei juristischen Personen nach dem Sitz der Haupt- oder Zweigniederlassung; dies gilt auch für Personengesellschaften, die ins Handelsregister eingetragen werden (z. B. OHG und KG) oder für eine eingetragene Kauffrau bzw. einen eingetragenen Kaufmann.

    Ansprechpartner

    Stadt Offenbach - Bürgerbüro

    Aktuelles

    Beschreibung

    Bitte kommen Sie möglichst allein zu Ihrem Termin und nicht mit mehreren Personen, damit wir im Gebäude die Abstandsregelungen bestmöglich einhalten können.

    Sollten Sie heute keinen für Sie passenden Termin finden, hier ein wichtiger Hinweis: Jeden Mittwochnachmittag (spätestens bis 18 Uhr) werden mehrere hundert Termine für die Folgewoche freigegeben. Es lohnt sich also, mittwochs erneut zu schauen.

    Vieles kann heute bereits online und ohne Besuch des Bürgerbüros erledigt werden. Bei der Terminbuchung weisen wir Sie auf die Online-Angebote hin, so dass Sie sich informieren können.

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserstraße 39

    63065 Offenbach am Main

    (Parkhaus KOMM, Parkhaus IHK Offenbach, Parkgarage Rathaus, Öffentliche Parkplätze am Mainufer)

    Parkhaus KOMM, Parkhaus IHK Offenbach, Parkgarage Rathaus, Öffentliche Parkplätze am Mainufer

    Öffnungszeiten

    Alle Kunden werden gebeten nicht mit mehreren Personen zum Termin zu erscheinen. Die verfügbaren online-Dienstleistungen sind vorrangig zu nutzen. Allgemeine Informationen können im Internet nachgelesen oder per Mail an buergerbuero@offenbach.de geschickt werden.

    Nur nach vorheriger Terminvereinbarung

    Montag08:00 - 13:00 UhrDienstag08:00 - 13:00 UhrMittwoch08:00 - 13:00 UhrDonnerstag13:00 - 18:00 UhrFreitag08:00 - 13:00 Uhr


    Termine können Sie Online buchen.

    In Ausnahmefällen können Sie Termine telefonisch unter der Rufnummer 069/8065-1 vereinbaren. 

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@offenbach.de

    Internet

    Weitere Informationen

    S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz) Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • ggf. ausgefüllte Antragsformulare
    • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
    • die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (auch Certificate of Conformity (CoC) genannt)
    • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
    • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
    • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

    Weitere Auskünfte erteilt Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Ggf. sind z.B. zusätzlich vorzulegen:

    • bei Vertretung durch einen Dritten:
       Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); der Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
    • bei Zulassung auf Minderjährige:
       die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise (im Original); ggf. eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
    • bei Änderungen am Fahrzeug:  ein Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme). Hierzu muss gesondert eine Betriebserlaubnis beantragt werden)

    Rechtsgrundlage(n)

    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

    Verfahrensablauf

    Sie können den Antrag auf Zulassung persönlich stellen oder auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen.

    Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie sich dieses vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Download-Formular oder ein Online-Dienst über das Internet zur Verfügung.

    Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reservieren möchten, kann dies schon vor der Neuzulassung , je nach Angebot der Zulassungsbehörde, persönlich, schriftlich und/oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.

    Kosten

    Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Seit dem 01.10.2019 ist es Privatpersonen möglich, Neuzulassungen online durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen (§ 15i f. FZV) zu erfüllen sind.

    Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben.
     
     Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 07.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de