Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen BewilligungOnline erledigen

    Bildungspaket für bedürftige Kinder (Bildungs- und Teilhabepaket)

    Wenn Sie arbeitslos sind und sich weiterbilden möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bildungsgutschein bekommen.

    Beschreibung

    Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Teilhabeangebote nicht vorzuenthalten. Als Berechtigte Person bzw. als Eltern haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Förderung in Anspruch zu nehmen Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
     
     Bis maximal zum 18. Lebensjahr:

    • Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z. B. im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich bis zu EUR 15,00 gefördert.

    Bis max. zum 25. Lebensjahr:

    • Damit Schülerinnen und Schüler mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, erhalten sie einen Zuschuss für Schulbedarfe in zwei Teilbeträgen zum 1. August/Beginn erstes Schulhalbjahr und zum 1. Februar/Beginn zweites Schulhalbjahr. Die Beträge werden jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelbedarf erhöht..
    • Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, wenn sie neben schulischen Angeboten zusätzlich erforderlich ist. Besondere Voraussetzungen sind zu beachten, den Bedarf muss die Schule bestätigen.
    • Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
    • Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
    • Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt.
    • Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen

    Hinweise für Offenbach am Main: Bildungspaket für bedürftige Kinder (IES:Offenbach am Main, St.)

    Online Antrag:

    Ab sofort können Sie die Leistungen aus dem Bildung- und Teilhabe-Paket auch online beantragen unter: Link zum Formular

    Bildungskarte für Leistungen zur BuT (Bildung und Teilhabe)

    Das Sozialamt der Stadt Offenbach am Main führt zur Bewilligung von Leistungen zur Bildung und Teilhabe (BuT) ab dem 01.06.2023 die Bildungskarte der Firma "Sodexo" ein. Künftig werden die Leistungen zur BuT hierüber vom Sozialamt zur Verfügung gestellt und durch die Leistungsanbieter entsprechend direkt abgerechnet.

    BuT-Berechtigte sind Kinder und Jugendliche, Schüler*innen bis 25 Jahre aus Familien, die Sozialhilfe nach dem SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Sie können Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepakte erhalten, um an schulischen Veranstaltungen und Freizeitaktivitäten teilnehmen zu können. 

    Für eine zeitnahe Bearbeitung des Antrages ist es wichtig, bei Antragstellung den Bescheid der Wohngeldstelle oder der Familienkasse (Kinderzuschlag) mit einzureichen. Je nach beantragter Leistung sind Nachweise, z. B.  die Mitgliedsbescheinigung eines Vereines, Anmeldebestätigung für z. B. Freizeit, Quittungen, ebenfalls einzureichen.

    Personen die im Leistungsbezug nach dem SGB II stehen, müssen sich an die Main Arbeit wenden Bildung und Teilhabe ( mainarbeit-offenbach.de ).

    Hinweise für Offenbach am Main: Bildungspaket für bedürftige Kinder (Bildungs- und Teilhabepaket) (IES:Offenbach am Main, St.)

    Online-Dienst

    Online-Antrag Bildung und Teilhabe

    ID: L100001_399207913

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Zuständig sind nach Wohnort bei Berechtigung aufgrund

    • Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach SGB II in der Regel das örtliche Jobcenter;
    • Kinderzuschlag oder Wohngeld die Kreisfreie Stadt bzw. der Landkreis;
    • Sozialhilfe nach SGB XII die Kreisfreie Stadt bzw. der Landkreis als Sozialhilfeträger;
    • Asylbewerberleistungen nach AsylbLG die Kreisfreie Stadt bzw. der Landkreis.

    Eine Liste der örtlich zuständigen Stellen erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration.

    Ansprechpartner

    Stadt Offenbach - MainArbeit Kommunales Jobcenter Offenbach

    Aktuelles

    Beschreibung

    MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach ist ein Eigenbetrieb der Stadt Offenbach und verantwortlich für alle Aufgaben des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), für die die Stadt als zugelassener kommunaler Träger des SGB II zuständig ist.

    Wenn Sie in Offenbach leben und Arbeitslosengeld II beantragen wollen oder beziehen, dann sind wir für Sie zuständig.

    Unsere speziellen Teams

    Für Jugendliche, junge Erwachsene unter 25 Jahren und für Alleinerziehende gibt es spezielle Teams.

    Regelung für Anrufe bei Sachbearbeitern für Geldleistungen (Teams Leistung)

    Für Anrufe bei den Sachbearbeitern für Geldleistungen gelten feste Zeiten: Montag - Freitag: 10:00 bis 11:00 Uhr.
    In diesen Zeiten werden Anrufe in dringenden Angelegenheiten entgegengenommen. Um eine ungestörte Bearbeitung von Leistungsanträgen und der Post in Leistungsangelegenheiten sicherzustellen, werden außerhalb dieser Zeiten keine Anrufe direkt bei den Sachbearbeitern/innen angenommen. Den Kunden der MainArbeit steht natürlich weiterhin das telefonische Servicecenter des Jobcenters unter der Nummer 80 65 - 81 00 zu den bekannten Sprechzeiten sowie jederzeit die Kommunikation per Post oder E-Mail zur Verfügung.

    Adresse

    Postanschrift

    Berliner Straße 190

    63067 Offenbach am Main

    (Tiefgarage OFF-City-Center, Parkplatz Berliner Straße/Domstraße, Schwerbehindertenparkplatz vor der Tiefgaragenausfahrt der Berliner Straße 190 (Gebäude der MainArbeit))

    Öffnungszeiten

    Vorsprachen nur mit Termin

    Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 16.30 Uhr

    Freitag: 7.30 bis 14 Uhr

    Erreichbarkeit Telefonzentrale

    Montag bis Donnerstag: 8 bis 16 Uhr

    Freitag: 8 bis 14 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 069 80658100

    Telefax: 069 80658110

    E-Mail: mainarbeit@offenbach.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Ein Behindertenparkplatz in der Berliner Straße 190

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Offenbach - Sozialamt

    Aktuelles

    Beschreibung

    Erreichbarkeit des Sozialamtes:
    Zur Klärung Ihrer Anliegen wenden Sie sich bitte per Telefon, E-Mail oder Brief (per Post oder Einwurf in den Briefkasten am Stadthaus, Berliner Str. 60) an Ihre*n Ansprechpartner*in, eine telefonische Erreichbarkeit besteht täglich von 10 – 12 Uhr (Telefonsprechzeiten).

    Sofern Sie noch keine*n Ansprechpartner*in haben, können Sie über unser Kontaktformular oder auch telefonisch unter 069/8065-3584 oder -2686 mit der Zentralen Beratungs- und Servicestelle des Sozialamtes (ZeBuSS) Kontakt aufnehmen. Die ZeBuSS ist montags bis donnerstags von 9 – 12 Uhr und 13 – 15 Uhr, freitags von 9 – 12 Uhr telefonisch erreichbar, eine persönliche Vorsprache in der ZeBuSS ist dienstags und donnerstags von 10 – 12 Uhr möglich.

    Online Leistungen des Sozialamtes: 

    Aktuelles:

    Hinweise zum Start der Bildungskarte

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 60

    63065 Offenbach am Main

    (Tiefgarage Berliner Straße, Tiefgarage Französisches Gässchen)

    Tiefgarage Berliner Straße, Tiefgarage Französisches Gässchen

    Öffnungszeiten

    Erreichbarkeit des Sozialamtes:
    Telefonische Erreichbarkeit besteht täglich von 10 – 12 Uhr (Telefonsprechzeiten) bei der zuständigen Sachbearbeitung.

    Die ZeBuSS ist montags bis donnerstags von 9 – 12 Uhr und 13 – 15 Uhr, freitags von 9 – 12 Uhr telefonisch erreichbar unter 069 8065 3584.

    Persönliche Vorsprache:
    Eine persönliche Vorsprache in der ZeBuSS ist dienstags und donnerstags von 10 – 12 Uhr möglich. Adresse: Stadthaus, Berliner Str. 60, 6. Stock.

    Kontakt

    Telefon: 069 80653584

    Telefax: 069 80653271

    E-Mail: sozialamt@offenbach.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Tür öffnet auf Knopfdruck, Aufzüge vorhanden

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer
      • Nachweis der Bedürftigkeitdurch Bescheid über Kinderzuschlag
      • Wohngeld
    • gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
    • soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule

    Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.

    Voraussetzungen

    Anspruchberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf 

    • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder 
    • Sozialhilfe
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 

    haben oder deren Familien 

    • Kinderzuschlag oder
    • Wohngeld

    beziehen.

    Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie Leistungen nach dem SGB II, SGX II oder AsylbLG beziehen, sind die Leistungen für Bildung und Teilhabe bereits vom Antrag für die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst. Sofern Sie Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, müssen Sie einen gesonderten Antrag stellen.  

    Fristen

    Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) am 26.01.2022

    Version

    Technisch geändert am 27.02.2024

    Stichwörter

    Mittagsverpflegung, Bildungsleistung, Musikunterricht, Fahrkosten, ALG 2, ALG II, arbeitslos, Arbeitslosengeld, Teilhabe, Ausflüge, Schulbedarf, Schulausstattung, Teilhabepaket, Wohngeldempfänger, Nachhilfe, Vereinsbeitrag, Bildungsförderung, Hort, Wohngeld, Bildungspaket, Jobcenter, Arbeitslosengeld II, Bildung, Sportverein, Schülermonatskarte, Musikschule, Hartz IV, Klassenfahrt, Kinderzuschlag, Familienkasse, Sozialgeld, Mittagessen, Lernförderung, Schulausflug, Kindergeld, Sozialhilfe, hartz 4, Fahrtkosten, Mahlzeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English