Gewerberegister, Auskunft
Beschreibung
Das Gewerberegister ein Verzeichnis der örtlichen Gewerbebetriebe wird von den Kommunalverwaltungen geführt. Für die An-, Um- und Abmeldung eines Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle besteht Anzeigepflicht.
Die Übermittlung der einfachen Auskunft beinhaltet die 3 Grunddaten Name/Firma, Anschrift und Tätigkeit des Gewerbetreibenden und wird auf Anfrage ohne weitere Prüfungen übermittelt.
An nichtöffentliche Stellen (z.B. Privatpersonen) können erweiterte Auskunftsdaten, wie private Wohnanschrift, Geburtsdatum, Tätigkeitsbeginn und ggf. -ende, unter der Voraussetzung übermittelt werden, dass der Auskunftsbegehrende ein rechtliches Interesse glaubhaft macht (§ 14 Abs. 8 GewO). Bei der Glaubhaftmachung wird neben dem schlüssigen Vortrag des Auskunftsbegehrenden (Angaben warum erweiterte Daten z.B. Wohnanschrift benötigt werden usw.) noch die Vorlage einschlägiger Dokumente (z.B. Kaufvertrag, Mahnung) verlangt.
Hinweise für Offenbach am Main: Gewerberegister, Auskunft (IES:Offenbach am Main, St.)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich bitte an die Gemeinde-/Stadtverwaltung am Sitz des Gewerbebetriebes
Ansprechpartner
Stadt Offenbach - Gewerbe
Aktuelles
Beschreibung
Hier finden Sie nützliche Informationen und die am häufigsten gebrauchten Dokumente und Formulare zum online Ausfüllen zum Thema Gewerbe.
Im Bereich Dienstleistungen finden Sie alle entsprechenden Links zu den verschiedenen Themenbereichen.
Sie können Ihre Gewerbemeldung bequem online erledigen. Über folgenden Link gelangen Sie zum Online-Portal:
https://gewerbeanzeige.ekom21.de/webclient/app/m/06413000
Das Gewerberegister ist für Sie in der Zeit von Montag bis Donnerstag jeweils von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr unter der Telefonnummer 069/8065-2613 erreichbar.
Persönliche Vorsprachen sind nur mit Termin möglich. Sie haben die Möglichkeit telefonisch oder per E-Mail (gewerbe@offenbach.de) einen Termin zu vereinbaren.
Adresse
Hausanschrift
Berliner Straße 60
63065 Offenbach am Main
(Tiefgarage Berliner Straße, Tiefgarage Französisches Gässchen)
Öffnungszeiten
Montag
08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
10:00 bis 12:00 Uhr
15:00 bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 069 80652613
E-Mail: gewerbe@offenbach.de
Internet
Weitere Informationen
Stadt Offenbach - Ordnungsamt
Aktuelles
Wichtige Information:
Das Ordnungsamt Offenbach führt bis auf Weiteres keine offene Sprechstunde durch. Wir bitten Sie, Ihre Anliegen entweder telefonisch, per E-Mail oder per Briefpost vorzubringen. Die Sachgebiete des Innendienstes sind regelmäßig von Montag bis Donnerstag von 08.00 – 15.00 Uhr sowie freitags von 08.00 – 12.00 Uhr zu erreichen. Die Stadtpolizei ist rund um die Uhr erreichbar.
Die Einbürgerungsstelle wechselt zum 01.03.2024 ins Bürgerbüro.
Mit dem Umzug wird sich das Verfahren für die Einbürgerung ändern. Aus diesem Grund kann ab sofort ein Antrag nur im Rahmen eines Termins gestellt werden.
Eine Zusendung der Unterlagen per Post ist nicht mehr möglich.
Sie können ab 18. März über den Terminplaner(dort gibt es Infos zu den Terminarten), Termine zur Erstberatung und Antragstellung buchen. Termine zur Urkundenübergabe werden ab Ende März zur Verfügung stehen.
Alle Antragstellenden, die bereits Unterlagen eingereicht haben, werden vom Bürgerbüro kontaktiert.
Beschreibung
Das Ordnungsamt der Stadt Offenbach am Main erbringt eine Vielzahl von Dienstleistungen im öffentlichen Bereich. Dazu zählen Gewerbeangelegenheiten, waffen-, sprengstoff- und jagd- sowie fischereirechtliche Erlaubnisse, Genehmigungen von Veranstaltungen wie Messen, Märkte und Volksfesten, das Fundbüro, Erlaubnisse zur Haltung von gefährlichen Hunden und vieles mehr.
Im Bereich des Verkehrs erteilt das Ordnungsamt Ausnahmen zur Straßenverkehrsordnung, wie beispielsweise Behindertenparkausweise, genehmigt Schwertransporte und erteilt Erlaubnisse zur Nutzung öffentlicher Flächen (Sondernutzungen). Mit seinem Außendienst überwacht es die Einhaltung der Verkehrsregeln und verhängt gegebenenfalls auch Verwarnungs- und Bußgelder.
Für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Offenbach am Main sorgt die Stadtpolizei, die beim Ordnungsamt angesiedelt ist. Die Stadtpolizei sorgt dafür, dass Sie sich sicher fühlen und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Lebensqualität in Offenbach am Main.
Weitere Sachgebiete des Ordnungsamtes kümmern sich um Verstöße gegen abfall- oder immissionsrechtliche Vorschriften und greifen ein, wenn die Gesundheit von Menschen ist oder bedeutende Sachwerte gefährdet sind (Wohnungsverwahrlosung, tierische Schädlinge). Um zu verhindern, dass überhaupt Gefahren entstehen, initiiert oder fördert das Ordnungsamt zahlreiche Präventionsprojekte und betreibt die Geschäftsstelle für kommunale Prävention.
Adresse
Hausanschrift
Berliner Straße 60
63065 Offenbach am Main
(Tiefgarage Berliner Straße, Tiefgarage Französisches Gässchen)
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 15:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 15:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Wichtiger Hinweis:
Das Ordnungsamt Offenbach führt aktuell keine offene Sprechstunde durch. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihr Anliegen entweder telefonisch, per E-Mail oder Briefpost vorzubringen. Nach vorheriger Absprache ist eine persönliche Vorsprache möglich.
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@offenbach.de
Internet
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
- § 14 der Gewerbeordnung
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL)
Kosten
Die Gebühr für die Auskunft aus dem Gewerberegister beträgt in der Regel zwischen 10,00 Euro und 30,50 Euro; soweit Nachforschungen durch den Außendienst erforderlich werden, bemisst sich die Gebührenhöhe nach dem Zeitaufwand.
Bei Auskünften über einen bestimmbaren Personenkreis, der sog. Gruppenauskunft, beträgt die Gebühr in der Regel je Person zwischen 7,50 Euro - 15,00 Euro, mindestens allerdings 76,50 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register. Es genießt als solches keinen öffentlichen Glauben wie etwa das Handelsregister.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Gewerbe, Anzeigepflichten, Gewerberegister, Auskunft Gewerberegister, Abmelden, anmelden, Ummelden, Register (Gewerbe), Gewerberegisterauskunft