Räum- und Streupflicht Sicherstellung

    Winterdienst / Räum- und Streupflicht

    Beschreibung

    Unter Winterdienst versteht man die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Der Winterdienst hat sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.

    Die Räum- und Streupflicht obliegt dem Grundstückseigentümer, bei öffentlichen Straßen dem Träger der Straßenbaulast. Der Straßenbaulastträger hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit nach besten Kräften die Begeh-/Befahrbarkeit sicherzustellen.

    Im Allgemeinen verpflichten Städte und Gemeinden die Straßenanlieger durch eine Satzung, die Gehwege vor ihren Grundstücken vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu bestreuen.

    Hinweise für Offenbach am Main: Winterdienst / Räum- und Streupflicht (IES:Offenbach am Main, St.)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Straßen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten.

    Inwieweit diese durch Satzung auf die Straßenanlieger übertragen wurde, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Offenbach - ESO Stadtservice GmbH

    Aktuelles

    Die ESO Stadtservice GmbH gehört zum Geschäftsfeld Stadtservice der Stadtwerke Offenbach Unternehmensgruppe.

    Beschreibung

    Sie ist eine hundertprozentige Tochter der Stadtwerke Offenbach Holding. Mit ihren Leistungen sind die Mitarbeiter täglich im Stadtgebiet unterwegs und erbringen wichtige Beiträge zur Lebensqualität in Offenbach. Sie leeren Mülltonnen und kehren rund 130 Kilometer des Offenbacher Straßennetzes. Sie pflegen Grünanlagen, kümmern sich um den Hochwasserschutz, befreien im Winter die Hauptverkehrsstraßen von Eis und Schnee. Darüber hinaus verwaltet der Stadtservice die fünf Stadtteilfriedhöfe und kümmert sich um das etwa 260 Kilometer lange städtische Kanalnetz. 

    Ansprechparnter*innen für Bürger*innen sind die Mitarbeiter*innen des Kundenservice des Stadtservice.

    Adresse

    Hausanschrift

    Daimlerstraße 8

    63071 Offenbach am Main

    (Besucherparkplätze auf dem Firmengelände)

    Besucherparkplätze auf dem Firmengelände

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag:
    08:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 069 840004545

    E-Mail: info.ESO@stadtwerke-of.de

    Internet

    Weitere Informationen

    S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach-Ost) Buslinie 102 (Haltestelle Heusenstammer Weg)

    Version

    Technisch geändert am 21.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 9 Abs. 2 Hessisches Straßengesetz (HStrG)
    • § 10 Abs. 4 HStrG
    • Ggf. Satzung Ihrer Gemeinde bzw. Stadt

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie,Verkehr und Landesentwicklung am 26.04.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Streupflicht, Winterdienst, Räum- und Streupflicht, Schneepflug, Streusplitt, Schneeräumung, Schnee, Glatteis, Granulat, Eis, Sand, Streumittel, Räumpflicht, Streusalz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de