Altpapier Entsorgung

    Abfall: Altpapier

    Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.

    Beschreibung

    Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
    Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
    Regelungen zur Entsorgung von Altpapier sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
    Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (blaue Tonne, Papiercontainer, Wertstoffhöfe).

    Hinweise für Offenbach am Main: Abfall: Altpapier (IES:Offenbach am Main, St.)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bei Fragen zur Erfassung von Altpapier können Sie sich an Ihre Kommune bzw. die bei den Kommunen tätigen Abfallberater wenden.

    Ansprechpartner

    Stadt Offenbach - Wertstoffhof

    Aktuelles

    Auf dem Wertstoffhof können Offenbacher Bürger kleinere Mengen Abfälle (bis zu einem Kubikmeter) kostenfrei abgeben.

    Beschreibung

    Die erste Anlieferung von bis zu einem Kubikmeter innerhalb einer Woche ist für Anlieferer aus privaten Haushalten der Stadt Offenbach am Main kostenfrei. Für Gewerbetreibende und bei Anlieferungen von Nicht-Offenbacher Bürgerinnen und Bürgern ist jede Anlieferung kostenpflichtig.

    Adresse

    Hausanschrift

    Dieselstraße 37

    63071 Offenbach am Main

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8.30 bis 17.00 Uhr
    Samstag: 8.30 bis 14.00 Uhr.

    Kontakt

    Telefon: 069 840004545

    E-Mail: info.ESO@stadtwerke-of.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.11.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Offenbach - ESO Stadtservice GmbH

    Aktuelles

    Die ESO Stadtservice GmbH gehört zum Geschäftsfeld Stadtservice der Stadtwerke Offenbach Unternehmensgruppe.

    Beschreibung

    Sie ist eine hundertprozentige Tochter der Stadtwerke Offenbach Holding. Mit ihren Leistungen sind die Mitarbeiter täglich im Stadtgebiet unterwegs und erbringen wichtige Beiträge zur Lebensqualität in Offenbach. Sie leeren Mülltonnen und kehren rund 130 Kilometer des Offenbacher Straßennetzes. Sie pflegen Grünanlagen, kümmern sich um den Hochwasserschutz, befreien im Winter die Hauptverkehrsstraßen von Eis und Schnee. Darüber hinaus verwaltet der Stadtservice die fünf Stadtteilfriedhöfe und kümmert sich um das etwa 260 Kilometer lange städtische Kanalnetz. 

    Ansprechparnter*innen für Bürger*innen sind die Mitarbeiter*innen des Kundenservice des Stadtservice.

    Adresse

    Hausanschrift

    Daimlerstraße 8

    63071 Offenbach am Main

    (Besucherparkplätze auf dem Firmengelände)

    Besucherparkplätze auf dem Firmengelände

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag:
    08:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 069 840004545

    E-Mail: info.ESO@stadtwerke-of.de

    Internet

    Weitere Informationen

    S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach-Ost) Buslinie 102 (Haltestelle Heusenstammer Weg)

    Version

    Technisch geändert am 21.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Altpapier durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes) sowie der gewerblichen Entsorger.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    blaue Tonne, Altpapier, Wertstoffhof, Altpapiertonne, Altpapiercontainer, Entsorgung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English