Zweitwohnungssteuer FestsetzungOnline erledigen

    Zweitwohnungsteuer bezahlen

    Beschreibung

    Die Städte und Gemeinden in Hessen können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungsteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungsteuer besteht nicht. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung.

    In der Regel betrifft dies alle Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.

    Ausnahmen:
    Generell von der Zweitwohnungsteuer befreit sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten.

    Hinweis: Sie sind verpflichtet, Ihre Zweitwohnung bei der zuständigen Behörde anzumelden.

    • Zweitwohnung / Nebenwohnung anmelden
      (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

    Die Anmeldung auf der Meldestelle gilt dabei gleichzeitig als steuerliche Anmeldung.

    Hinweise für Offenbach am Main: Zweitwohnungssteuer (IES:Offenbach am Main, St.)

    Online-Dienst

    Zum Online-Dienst

    ID: L100001_383165586

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bei der für Ihre Zweit- bzw. Nebenwohnung zuständigen Stadt-oder Gemeindeverwaltung erfahren Sie, ob und in welchem Umfang bzw. unter welchen Bedingungen Sie mit entsprechenden Zahlungspflichten rechnen müssen.

    Sie erhalten dort ggf. auch die Erklärungen zur Zweitwohnungssteuer

    Ansprechpartner

    Stadt Offenbach - Kämmerei, Kasse und Steuern

    Aktuelles

    Beschreibung

    Das Amt Kämmerei, Kasse und Steuern führt keine 
    offenen Sprechstunden mehr durch. Wir bitten Sie, Ihre 
    Anliegen entweder telefonisch, per E-Mail an die 
    entsprechende Abteilung oder per Briefpost vorzubringen.

    Die Vollstreckungsstelle ist aufgrund des großen Anfrageaufkommens
    aktuell telefonisch nur von 08:00 – 10:00 Uhr erreichbar.
    Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage gerne per Mail 
    an Vollstreckung@offenbach.de.

    Alle anderen Sachgebiete sind telefonisch von Montag bis Freitag 
    in der Zeit von 08:00 – 12:00 Uhr zu erreichen.

    Kämmerei:
    - Haushaltswesen
    - Controlling
    - Steuerverpflichtungen der Stadt
    - Kapital- und Schuldenverwaltung
    - Versicherungen
    - Beteiligungen

    Stadtkasse:
    - Abwicklung des Zahlungsverkehrs
    - Buchführung
    - Unbedenklichkeitsbescheinigung für Steuerrückstände
    - Vollstreckung (Ratenzahlung, Stundung)

    Kommunale Steuern:
    - Festsetzung von kommunalen Abgaben
      (Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer,
      Spielapparatesteuer, Zweitwohnungssteuer)

    Ihren zuständigen Ansprechpartner samt Kontaktmöglichkeiten 
    finden Sie unter dem Bereich DIENSTLEISTUNGEN.

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 100

    63065 Offenbach am Main

    (Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116; Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116; Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111
    Postanschrift

    63061 Offenbach am Main

    Öffnungszeiten

    Die Vollstreckungsstelle ist aufgrund des großen 
    Anfrageaufkommens aktuell telefonisch nur von 

    Montag – Freitag
    08:00 – 10:00 Uhr erreichbar.

    Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage gerne per Mail 
    an Vollstreckung@offenbach.de.

    Die Abteilungen Stadtkasse und 
    Kommunale Steuern sind telefonisch
     

    Montag – Freitag
    08:00 Uhr – 12:00 Uhr  

    oder per E-Mail für die Themenbereiche: 

    Vollstreckung:
    Vollstreckung@offenbach.de

    Stadtkasse:
    finanzbuchhaltung@offenbach.de & zahlungsabwicklung@offenbach.de

    Kommunale Steuern:
    kassensteueramt@offenbach.de

    für Sie erreichbar.

    Sprechzeiten nur mit Terminvereinbarung. 

    Die Abteilungen Zentrale Finanzwirtschaft und Finanzdienstleistungen, Beteiligungsmanagement

    Öffnungszeiten: nur nach Vereinbarung

    Internet

    Weitere Informationen

    Rollstuhlgerechter Zugang: Ja Aufzug vorhanden: Ja Behindertenparkplätze sind auf der Berliner Straße neben der Zufahrt zur Tiefgarage Rathaus/Haus der Wirtschaft vorhanden

    Version

    Technisch geändert am 10.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    Sie haben neben Ihrer Hauptwohnung auch eine Zweitwohnung

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.03.2014

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wohnung Anmeldung, Zweitwohnungssteuer, Gemeindesteuern, Zweitwohnung, Zweitwohnsitzsteuer, Meldebehörde, Wohnungswesen, Nebenwohnung, Wohnungsummeldung, Wohnung anmelden, Zweitwohnsitzsteuer bezahlen, Zweitwohnungsabgabe, Wohnung, Steuer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English