Spielhallen ErlaubnisOnline erledigen

    Spielhallenerlaubnis

    Sie möchten eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben, das der Aufstellung von Geld- oder Warenspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit dient? Dazu benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das der Aufstellung von Geld- oder Warenspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit oder der Veranstaltung anderer Spiele dient, benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Hinweise für Offenbach am Main: Spielhallenerlaubnis (IES:Offenbach am Main, St.)

    Online-Dienst

    Dienstleisterportal Hessen

    ID: L100001_356446182

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Der Gemeindevorstand ist zuständige Behörde für die Erteilung der Erlaubnisse nach dem HSpielhG sowie deren Überwachung und den Vollzug dieses Gesetzes, insbesondere das Vorgehen gegen illegale Spielstätten (§ 11 Abs. 1 HSpielhG). Welche Gemeinde zuständig ist, richtet sich danach, wo die Spielhalle errichtet werden soll.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Ordnungsbehörde der betreffenden Gemeinde bzw. Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Offenbach - Gewerbe

    Aktuelles

    Beschreibung

    Hier finden Sie nützliche Informationen und die am häufigsten gebrauchten Dokumente und Formulare zum online Ausfüllen zum Thema Gewerbe.

    Im Bereich Dienstleistungen finden Sie alle entsprechenden Links zu den verschiedenen Themenbereichen.

    Sie können Ihre Gewerbemeldung bequem online erledigen. Über folgenden Link gelangen Sie zum Online-Portal:

    https://gewerbeanzeige.ekom21.de/webclient/app/m/06413000

    Das Gewerberegister ist für Sie in der Zeit von Montag bis Donnerstag jeweils von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr unter der Telefonnummer 069/8065-2613 erreichbar.

    Persönliche Vorsprachen sind nur mit Termin möglich. Sie haben die Möglichkeit telefonisch oder per E-Mail (gewerbe@offenbach.de) einen Termin zu vereinbaren.

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 60

    63065 Offenbach am Main

    (Tiefgarage Berliner Straße, Tiefgarage Französisches Gässchen)

    Tiefgarage Berliner Straße, Tiefgarage Französisches Gässchen

    Öffnungszeiten

    Montag
    08:00 bis 12:00 Uhr
    Dienstag
    08:00 bis 12:00 Uhr
    Donnerstag
    10:00 bis 12:00 Uhr
    15:00 bis 18:00 Uhr
    Freitag
    08:00 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 069 80652613

    E-Mail: gewerbe@offenbach.de

    Internet

    Weitere Informationen

    S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz) Buslinien 101, 103, 104, 105, 106, 108, 120 (Haltestelle Marktplatz)

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Offenbach - Ordnungsamt

    Aktuelles

    Wichtige Information:

    Das Ordnungsamt Offenbach führt bis auf Weiteres keine offene Sprechstunde durch. Wir bitten Sie, Ihre Anliegen entweder telefonisch, per E-Mail oder per Briefpost vorzubringen. Die Sachgebiete des Innendienstes sind regelmäßig von Montag bis Donnerstag von 08.00 – 15.00 Uhr sowie freitags von 08.00 – 12.00 Uhr zu erreichen. Die Stadtpolizei ist rund um die Uhr erreichbar.

    Die Einbürgerungsstelle wechselt zum 01.03.2024 ins Bürgerbüro.
    Mit dem Umzug wird sich das Verfahren für die Einbürgerung ändern. Aus diesem Grund kann ab sofort ein Antrag nur im Rahmen eines Termins gestellt werden.
    Eine Zusendung der Unterlagen per Post ist nicht mehr möglich.
    Sie können ab 18. März über den Terminplaner(dort gibt es Infos zu den Terminarten), Termine zur Erstberatung und Antragstellung buchen. Termine zur Urkundenübergabe werden ab Ende März zur Verfügung stehen.
    Alle Antragstellenden, die bereits Unterlagen eingereicht haben, werden vom Bürgerbüro kontaktiert.

    Beschreibung

    Das Ordnungsamt der Stadt Offenbach am Main erbringt eine Vielzahl von Dienstleistungen im öffentlichen Bereich. Dazu zählen Gewerbeangelegenheiten, waffen-, sprengstoff- und jagd- sowie fischereirechtliche Erlaubnisse, Genehmigungen von Veranstaltungen wie Messen, Märkte und Volksfesten, das Fundbüro, Erlaubnisse zur Haltung von gefährlichen Hunden und vieles mehr.

    Im Bereich des Verkehrs erteilt das Ordnungsamt Ausnahmen zur Straßenverkehrsordnung, wie beispielsweise Behindertenparkausweise, genehmigt Schwertransporte und erteilt Erlaubnisse zur Nutzung öffentlicher Flächen (Sondernutzungen). Mit seinem Außendienst überwacht es die Einhaltung der Verkehrsregeln und verhängt gegebenenfalls auch Verwarnungs- und Bußgelder.

    Für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Offenbach am Main sorgt die Stadtpolizei, die beim Ordnungsamt angesiedelt ist. Die Stadtpolizei sorgt dafür, dass Sie sich sicher fühlen und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Lebensqualität in Offenbach am Main. 

    Weitere Sachgebiete des Ordnungsamtes kümmern sich um Verstöße gegen abfall- oder immissionsrechtliche Vorschriften und greifen ein, wenn die Gesundheit von Menschen ist oder bedeutende Sachwerte gefährdet sind (Wohnungsverwahrlosung, tierische Schädlinge). Um zu verhindern, dass überhaupt Gefahren entstehen, initiiert oder fördert das Ordnungsamt zahlreiche Präventionsprojekte und betreibt die Geschäftsstelle für kommunale Prävention.

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 60

    63065 Offenbach am Main

    (Tiefgarage Berliner Straße, Tiefgarage Französisches Gässchen)

    Tiefgarage Berliner Straße, Tiefgarage Französisches Gässchen

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 bis 15:00 Uhr
    Dienstag: 08:00 bis 15:00 Uhr
    Mittwoch: 08:00 bis 15:00 Uhr
    Donnerstag: 08:00 bis 15:00 Uhr
    Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

    Wichtiger Hinweis: 
    Das Ordnungsamt Offenbach führt aktuell keine offene Sprechstunde durch. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihr Anliegen entweder telefonisch, per E-Mail oder Briefpost vorzubringen. Nach vorheriger Absprache ist eine persönliche Vorsprache möglich.

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@offenbach.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Tür öffnet auf Knopfdruck, Aufzüge vorhanden

    Version

    Technisch geändert am 27.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

        Formloser Antrag auf Spielhallenerlaubnis
        Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
        Auszug aus dem Handelsregister aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet;
        Ggf. Übersetzung des Handelsregisterauszugs
        Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
        Gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung)
        Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
        Pacht-, Kauf- oder Mietvertrag sowie die Grundrisszeichnung der gewerblich genutzten Räume
        Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (nach § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO))
        Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Spielgerätes (nach § 33c Abs. 3 GewO)
        Sozialkonzept und Schulungsnachweise (nach § 4 Abs. 1 HSpielhG). Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der Hessischen Landesstelle für Suchtfragen e. V.:
     

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Erteilung einer spielhallenrechtlichen Erlaubnis ist gemäß § 2 Abs. 1 HSpielhG ein Antrag. Die hierfür erforderlichen Nachweise sind von der antragstellenden Person durch Vorlage geeigneter Darstellungen, Konzepte und Bescheinigungen zu führen und zusammen mit dem Antrag vorzulegen. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Jede Person, die eine Spielhalle betreiben möchte, bedarf dafür einer Erlaubnis nach § 2 des Hessischen Spielhallengesetzes (HSpielhG). Dafür muss zunächst ein Antrag bei der zuständigen Ordnungsbehörde der betreffenden Gemeinde bzw. Stadt gestellt werden, in dem die Spielhalle errichtet bzw. betrieben werden soll. Mit dem Antrag sind die erforderlichen Nachweise vorzulegen. Danach entscheidet die Ordnungsbehörde über die Erteilung der Erlaubnis. Diese kann mit einer Nebenbestimmung oder Auflage versehen werden und ist auf eine Dauer von maximal 15 Jahren zu befristen. 

    Fristen

    Keine. Ein Antrag auf Erteilung einer Spielhallenerlaubnis kann jederzeit - bei Vorliegen der Voraussetzungen - gestellt werden. 

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer variiert von Erlaubnisbehörde zu Erlaubnisbehörde. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Behörde. 

    Kosten

    Die Gebühr wird entsprechend der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport (VwKostO-MdIS) erhoben und kann mindestens EUR 222,00 und höchstens EUR 5.500 betragen.: Gebühr ab 222.00 EUR bis 5500.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ggf. wird von der zuständigen Behörde die Zahlung eines Kostenvorschusses verlangt (nach § 16 Hessisches Verwaltungskostengesetz (HVwKostG)).
    Hinweise zum Vollzug des Hessischen Spielhallengesetzes finden Sie auf der Website des Hessischen Ministerium des Innern und für Sport (unter Bürger und Staat > Glücksspiel). Diese Hinweise haben keinen förmlichen Rechtscharakter, bieten aber eine Hilfestellung bei der Anwendung des Spielhallenrechts.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 01.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 14.06.2023

    Stichwörter

    Spielautomat, Unterhaltungsspiele mit Gewinnmöglichkeit, Spielhölle, Glücksspielhalle, Spieler, Spielhallenerlaubnis, Spiel, Spielcasino, Casino, Spielothek, Aufstellung von Spielgeräten, Glücksspiel Glücksspielautomat, Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, Billardsalon, Spielautomaten, Spielhalle, spielen, Glücksspiel

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de